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Bodenschutz: Auf- und Einbringen von Bodenmaterial


    

Allgemeine Informationen

Der Boden, auf dem wir leben, auf dem unsere Kinder spielen, auf dem unsere Nahrung wächst und der unser Grundwasser schützt, soll nicht nachteilig verändert werden und langfristig leistungsfähig bleiben.

Der Zweck des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist deshalb die nachhaltige Sicherung und Wiederherstellung der Funktion des Bodens. Dabei ist in besonderem Maße Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen zu treffen, Schadstoffgehalte in Böden sollen langfristig nicht steigen und die natürlichen Bodenfunktionen auf Dauer erhalten bleiben.


     

Falsches Auf- oder Einbringen von Materialien auf und in Böden kann diese schwer schädigen oder gar unbrauchbar machen. Deshalb wurden in der Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) Regeln über den verantwortungsvollen Umgang mit Böden vorgegeben. Nach § 7 Abs. 1 BBodSchV dürfen für das Auf- oder Einbringen auf oder in eine durchwurzelbare Bodenschicht in der Regel nur unbelastetes Bodenmaterial und Baggergut verwendet werden. Bei der Verwendung auf landwirtschaftlich einschließlich gartenbaulich genutzten Böden ist dafür Sorge zu tragen, dass die Ertragsfähigkeit der Böden nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt wird. Für den Erhalt des Bodens sind die Eigentümer, Pächter und Nutzer eines Grundstückes verantwortlich.

Betroffen sind Vorhaben, bei denen Material aufgebracht bzw. in eine durchwurzelbare Bodenschicht eingebracht oder zur Herstellung einer solchen Schicht verwertet wird. Hier wäre insbesondere zu nennen:

  • Maßnahmen des Landschafts- und Gartenbaus
  • Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
  • Begrünen von baulichen Anlagen
  • Herstellen einer durchwurzelbaren Bodenschicht
  • Rekultivierung von Abgrabungen und bei Altlastensanierung

    

Bodenauftrag 1 Aufbringen Bodenmaterial

Aufbringen von Bodenmaterial auf Ackerflächen


    

Folgende Grundsätze sind zu beachten:

  • Einhaltung der Vorsorgewerte; bei landwirtschaftlicher Folgenutzung 70 % der Vorsorgewerte
  • Verbesserung des Bodens muss erkennbar sein
  • Herkunft des Materials beachten (ggf. sind Untersuchungen notwendig)
  • "Gleiches zu Gleichem"
  • Das Bodenmaterial muss frei sein von mineralischen Fremdbestandteilen (Bauschutt, Ziegelbruch etc.) und Störstoffen (Plastik, Glasbruch etc.)
  • Auffüllhöhen so gering wie möglich halten
  • Fachgerechte Auf- bzw. Einbringung von Bodenmaterial

  

Auf folgende Böden darf kein Material aufgebracht oder eingearbeitet werden: 

  • Waldböden
  • Flächen in Wasser- und Naturschutzgebieten
  • gesetzlich geschützte Biotope
  • im Bereich von Naturdenkmälern und Landschaftsbestandsteilen
  • Biosphärenreservate
  • usw.

    

Verwertung auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen

Jede geplante Auf- und Einbringung von Bodenmaterial auf und in Böden ist vorab beim Landratsamt Lichtenfels anzuzeigen. Für die Anzeige bitten wir Sie folgendes Formular zu verwenden (nach Möglichkeit bitte am PC ausfüllen):

Formblatt Aufbringen Bodenmaterial_Stand 2024_ausfüllbar Formblatt Aufbringen Bodenmaterial_Stand 2024_ausfüllbar, 533 KB

    

Bei größeren Flächen ist zu beachten: Aufschüttungen mit einer Höhe von mehr als 2 m oder mit mehr als 500 m² Grundfläche bedürfen einer baurechtlichen Genehmigung. Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vorher mit dem Landratsamt Lichtenfels in Verbindung. 


   

Weitere Unterlagen

Je nach Materialeinsatz und Einsatzort gelten unterschiedliche Regelwerke. Eine Übersicht zu den verschiedenen rechtlichen Vorgaben erhalten Sie in folgendem Dokument:

Tabelle durchwurzelbare Bodenschicht Tabelle durchwurzelbare Bodenschicht, 1947 KB

    

Weitere Informationen zu Anforderungen und gesetzlichen Regelungen zum Auf- und Einbringen von Material auf oder in den Boden und der Herstellung von technischen Bauwerken finden Sie in den Unterlagen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (Hinweis: Teilweise wird noch auf die alte Rechtslage verwiesen!).

Bodenaushub - Verwertung in technischen Bauwerken Bodenaushub - Verwertung in technischen Bauwerken, 1571 KB
Broschüre - Durchwurzelbare Bodenschicht Broschüre - Durchwurzelbare Bodenschicht, 373 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Dirauf
Tel.: 09571/18-3413
Zimmer: 207
Gebäude: Kronacher Str. 28