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Umwelttipp 09 - 2023: Damit das Sonnwendfeuer nicht zur Gefahr für Tiere und Umwelt wird


Bei der Abhaltung von Sonnwendfeuern sind verschiedene umweltrechtliche Vorschriften zu beachten / Umweltzentrum am Landratsamt Lichtenfels gibt Hinweise
 

LICHTENFELS (01.06.2023). Bald ist es wieder soweit: In der Zeit um den 24. Juni werden die Johannis- oder Sonnwendfeuer in den nächtlichen Himmel lodern. Leider gehört zu den Schattenseiten dieses Brauchtums, dass dabei nicht selten Abfälle in Rauch und Flammen aufgehen oder die Tier- und Pflanzenwelt geschädigt wird. Eine ganze Reihe von rechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden, damit die Sonnwendfeuer kein juristisches Nachspiel haben. Das Umweltzentrum am Landratsamt Lichtenfels weist deshalb insbesondere auf die Einhaltung von Vorschriften des Naturschutzrechts sowie des Abfallrechts hin.

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Sonnwendfeuer dienen nicht der Sperrmüllentsorgung, stellt das Umweltzentrum heraus. Die Erfahrung zeigt, dass diese in vergangenen Zeiten immer wieder dazu missbraucht wurden, sperrige hölzerne Abfälle zu entsorgen. Als Brennmaterial darf aber nur naturbelassenes Holz verwendet werden. Bereits abgelagerte Abfälle, auch wenn sie gut brennbar erscheinen, sind auszulesen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Keinesfalls dürfen alte Fenster, Spanplatten, imprägnierte Hölzer oder gar Altreifen und Kunststoffe verbrannt werden. 

Alles, was mit Farben, Lacke oder Lasuren behandelt wurde, gehört nicht in das Feuer, unterstreicht das Umweltzentrum. Dadurch würden erhebliche Schadstoffe freigesetzt, weil es sich, anders als zum Beispiel in einem Müllheizkraftwerk, um einen offenen und unkontrollierten Verbrennungsvorgang handelt. Auch dürfen keine Treibstoffe, Öle und Altöl verwendet werden. Diese können zusätzlich zur Luftbelastung eine Gefährdung des Bodens sowie des Grund- und Oberflächenwassers verursachen. Zum Anzünden empfiehlt sich Stroh oder trockenes Reisig.

Veranstalter von Johannisfeuern, die das Verbrennen von Müll zulassen, und die Anlieferer von Unrat begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern belegt werden kann, so das Umweltzentrum.

Auch an die Tierwelt wird oft nicht gedacht, wie manche bereits Tage zuvor aufgeschichtete Haufen zeigen. Diese sind ein willkommener Unterschlupf für Igel, Eidechsen und eine Vielzahl von Insekten bzw. dienen als Brutplatz von Vögeln. Doch die vermeintliche Sicherheit ist trügerisch. Die hilflosen Tiere werden qualvoll mitverbrannt, wenn es ihnen nicht gelingt, beim Anzünden zu entkommen. Daher ist zum Schutz der Tiere sicherzustellen, dass das Brennmaterial frühestens eine Woche vor dem Abbrennen angeliefert wird. Werden die Haufen nicht erst am Tag des Johannisfeuers aufgeschichtet, müssen diese vor dem Abbrennen nochmals umgeschichtet werden, um so den Tieren die Möglichkeit zur Flucht zu geben.

Weitere wichtige Informationen sind übersichtlich auf dem Merkblatt „Abhalten von Sonnwendfeuern“ zusammengefasst. Dieses findet sich im Internet auf der Seite des Landratsamtes Lichtenfels www.landkreis-lichtenfels.de unter der Rubrik Umwelt/Abfallrecht.
 

Behandelte Hölzer und Kartonagen haben auf dem Sonnwendfeuer nichts zu suchen. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Martin Dirauf

So sollte der Holzhaufen für das Johannis- oder Sonnwendfeuer nicht aussehen: Behandelte Hölzer und Kartonagen haben auf dem Sonnwendfeuer nichts zu suchen. Außerdem ist das Abbrennen an Hecken nicht zulässig. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Martin Dirauf
 

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