Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Pressemitteilung 454-2021: Ansammlungsverbot an Silvester und Neujahr


Auf öffentlichen, publikumsträchtigen Plätzen / Allgemeinverfügung

LICHTENFELS (28.12.2021). Das Landratsamt Lichtenfels hat am 28. Dezember 2021 folgende Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels veröffentlicht:

Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15. Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf nachfolgenden öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt

•    Stadt Bad Staffelstein: Marktplatz sowie Plateau und Felsen des Staffelberges;
•    Stadt Burgkunstadt: Marktplatz;
•    Stadt Lichtenfels: Gelände des Schützenplatzes und des Marktplatzes;
•    Stadt Weismain: Marktplatz. 

Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen, auf den genannten Plätzen haben sich unverzüglich zu zerstreuen.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung – also am 29. Dezember 2021 - in Kraft. Der genaue räumlich festgelegte Bereich, in dem das Ansammlungsverbot besteht, ergibt sich aus den im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels veröffentlichten Lageplänen, die Bestandteil der Allgemeinverfügung sind. 
 

Lagepläne:


Lichtenfels

LIF_MKTPL LIF_Schpl


Bad Staffelstein

STE_MKTPL STE_SFB


Burgkunstadt

WM_MKTPL

Weismain

BUK_MKTPL

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt