LICHTENFELS (28.12.2021). Das Landratsamt Lichtenfels hat am 28. Dezember 2021 folgende Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels veröffentlicht:
Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15. Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf nachfolgenden öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt:
• Stadt Bad Staffelstein: Marktplatz sowie Plateau und Felsen des Staffelberges;
• Stadt Burgkunstadt: Marktplatz;
• Stadt Lichtenfels: Gelände des Schützenplatzes und des Marktplatzes;
• Stadt Weismain: Marktplatz.
Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen, auf den genannten Plätzen haben sich unverzüglich zu zerstreuen.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung – also am 29. Dezember 2021 - in Kraft. Der genaue räumlich festgelegte Bereich, in dem das Ansammlungsverbot besteht, ergibt sich aus den im Amtsblatt des Landkreises Lichtenfels veröffentlichten Lageplänen, die Bestandteil der Allgemeinverfügung sind.
Lagepläne:
Lichtenfels
Bad Staffelstein
Burgkunstadt