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Pressemitteilung 445-2021: Landratsamt auch zwischen Feiertagen für die Bürgerinnen und Bürger da


Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und dem Dreikönigstag / Besuch nur nach Terminvereinbarung möglich / 3G-Nachweis

LICHTENFELS (22.12.2021). Das Landratsamt Lichtenfels ist auch zwischen Weihnachten und dem Dreikönigstag, 6. Januar 2021, für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar, – jedoch aufgrund der Feiertage teilweise zu geänderten Öffnungszeiten. Ein Besuch ist aufgrund der hohen Inzidenzzahlen allerdings nur nach Terminvereinbarung sowie mit 3G-Nachweis möglich

Die Öffnungszeiten im Einzelnen: 
Am Donnerstag, 23. Dezember 2021, ist das Landratsamt von 7.45 bis 17 Uhr geöffnet, ferner von Montag, 27. Dezember, bis Donnerstag, 30. Dezember 2021, sowie wieder ab Montag, 3. Januar, bis Mittwoch, 5. Januar 2021, sowie am Freitag, 7. Januar 2021. Am Donnerstag, 6. Januar 2021, dem Dreikönigstag ist das Landratsamt geschlossen. 

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind folgende:
von Montag bis Mittwoch: von 7.45 bis 16 Uhr,
donnerstags: von 7.45 bis 17 Uhr,
freitags: von 7.45 bis 12 Uhr.

Abweichende Öffnungszeiten:
Infothek/Empfang:
Von Montag bis Donnerstag: von 7:30 bis 17 Uhr und freitags von 7:30 bis 13 Uhr

Ausländeramt:
Abweichend von den allgemeinen Öffnungszeiten ist das Ausländeramt immer montags und mittwochs ganztägig geschlossen.

Zulassungsstelle:
Annahmeschluss ist jeweils 15 Minuten vor Ende der allgemeinen Öffnungszeiten.
Termine mit der Kfz-Zulassungsstelle können dabei grundsätzlich nur online gebucht werden unter: https://www.lkr-lif.de/landratsamt/verkehr/zulassungsstelle/index.html.
Zulassungsunterlagen können während der Öffnungszeiten auch am Empfang zur Bearbeitung abgegeben werden. 

Wichtig: 
Zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern gelten folgende Hinweise beim Besuch bzw. zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes Lichtenfels:

3G-Nachweis ist erforderlich
Aufgrund der aktuellen hohen Inzidenzen und der Corona-Lage ist bei Terminen im Landratsamt ein 3G-Nachweis erforderlich. Ein Zutritt ist nur mit einem Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest, einen negativen PCR-Test, einem Genesenen-Nachweis oder mit einem Nachweis über eine vollständige Impfung möglich.

Erreichbar ist das Landratsamt per 
Telefon unter der Nummer 09571 18-0,
Telefax unter der Nummer 09571 18-1099,
E-Mail: lra@landkreis-lichtenfels.de.
 

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