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Pressemitteilung 003-2021: Neue Gebührenbescheide wegen Erhöhung der Müllgebühren


Änderungen der Eigentümer und der Bankverbindung umgehend schriftlich mitteilen 

LICHTENFELS (07.01.2021). Die Landkreisverwaltung weist darauf hin, dass in den nächsten Tagen neue Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren verschickt werden.

Seit dem Jahr 2016 konnten die Gebühren konstant gehalten werden, leider ist jedoch nun eine Erhöhung unausweichlich. Die Erlöse für Altpapier und Alteisen sind im vergangenen Jahr zurückgegangen. Für die gesammelten Wertstoffe müssen teilweise höhere Verwertungskosten bezahlt werden.

Trotz der Erhöhung liegen die Müllgebühren aber immer noch deutlich unterhalb der Kosten aus dem Jahr 2001. Die neuen Gebühren sind unter www.landkreis-lichtenfels.de, Suchbegriff „Müllgebühren“ abrufbar.

Die Landkreisverwaltung bittet, Änderungen, zum Beispiel beim Eigentümer oder bei der Bankverbindung schriftlich mitzuteilen, entweder per Post an Landratsamt Lichtenfels, Abfallwirtschaft, Kronacher Straße 28-30, 96215 Lichtenfels, per Fax unter der Nummer 09571/18 578 oder per E-Mail an abfallwirtschaft@landkreis-lichtenfels.de. Es wird gebeten, aufgrund der aktuellen Corona-Lage – wenn möglich - auf persönliche Vorsprachen im Landratsamt zu verzichten.

Nach dem 20. Dezember 2020 mitgeteilte Änderungen konnten bei dem Massendruck nicht berücksichtigt werden. Diese Mitteilungen werden mit Folgebescheiden verarbeitet und zugestellt.

Selbstverständlich stehen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft unter der Abfallhotline telefonisch 09571/18 383 für Rückfragen gerne zur Verfügung.
 

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