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Pressemitteilung 204-2024: Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung Gemeinde Michelau und Ortsteile


In Michelau i.OFr. und den dazugehörigen Ortsteilen darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.

Aktualisierung: Abkochanordnung wurde am 13.06.2024 wieder aufgehoben!

LICHTENFELS (07.06.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Michelau wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt. 

In Michelau i.OFr. und den dazugehörigen Ortsteilen darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden. Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse.

Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet. Die Gemeinde Michelau i.OFr. ist informiert.

InfoAbkochgebot_Michelau

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