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Pressemitteilung 048-2024: Sportförderung durch den Freistaat Bayern –Vereinspauschale


Ausschlussfrist 1. März 2024

LICHTENFELS (16.02.2024) Das Landratsamt Lichtenfels weist nochmals darauf hin, dass die Vereinspauschale für das Jahr 2024 bis spätestens 1. März 2024 beantragt werden muss. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden. Gerne kann hierfür auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung genutzt werden (siehe Homepage Landratsamt oder Bayernportal).

Eine Förderung ist für alle Sport- und Schützenvereine möglich, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien erfüllen. 

Dem Antrag sind die im Verein eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die in der vom Staatsministerium veröffentlichten Lizenzliste enthalten sind, beizufügen. 

Die aktuellen Richtlinien und Ausführungen sowie der Link zur Beantragung der Vereinspauschale können im Internet auf den Seiten des Landratsamtes Lichtenfels (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik „Landratsamt – Kommunales, Wahlen – Sportförderung“ abgerufen werden. 

Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet 32 unter der Telefonnummer 09571/18-3320.

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