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Sirenen- und Lautsprecherwarnung


Der Freistaat Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt.

Die wichtigsten Sirenensignale finden Sie unter folgenden Link: 

-> Sirenen- und Lautsprecherwarnung - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)

sirenen_lautsprecher

Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal:  Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause  zwischen den Tönen.
 


Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton von einer Minute Dauer.






Hier eine Übersichtskarte mit den Sirenenstandorten im Landkreis Lichtenfels:

Hinweis: Nach Beendigung des „Kalten Krieges“ wurden die drei im Landkreis vorhandenen Katastrophensirenen vom Bund abgebaut. Zivilschutz ist eine Aufgabe des Bundes. Im Rahmen der derzeit laufenden Umstellung auf die digitale Alarmierung im Leitstellenbezirk der Integrierten Leitstelle Coburg werden auch die Feuerwehrsirenen dahingehend ertüchtigt, dass diese neben dem bekannten Feuerwehralarm darüber hinaus auch für die Bevölkerungswarnung (einminütiger Heulton) angesteuert werden können. Derzeit werden alle Feuerwehrsirenen im Landkreis für die Warnung der Bevölkerung (einminütiger Heulton) ertüchtigt.



 

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

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