Amtsärztliche Untersuchungen
Der ärztliche Dienst im Sachgebiet Gesundheit des Landratsamtes Lichtenfels erstellt medizinische Gutachten im Auftrag von Behörden und Dienststellen des Landkreises Lichtenfels, des Freistaates Bayern und des Bundes. Zusätzlich werden Gutachten zu bestimmten Anlässen auf Antrag von Bürgerinnen und Bürgern erstellt.
Die mitgebrachten sowie bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Sachgebiet Gesundheit und unterliegen der Schweigepflicht. Der Auftraggeber erhält ein objektives medizinisches Gutachten.
Zwischen Untersuchungsdatum und Zeugnisausstellung darf ein Zeitraum von drei Monaten nicht überschritten werden.
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber/Dienstherren einen Untersuchungs-Auftrag erhalten haben, geben Sie bitte die erforderlichen Gesundheitsdaten unter diesem Link an. Etwaige Befunde können hochgeladen werden.
Anmeldung einer amtsärztlichen Untersuchung
Bei allen anderen Anliegen nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit uns auf. Für die Bearbeitung benötigen wir folgende Angaben:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Telefonnummer
- Gutachtensanlass (z. B. Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit)
- Dienstort
Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter werden die amtsärztlichen Untersuchungen nur für Antragstellerinnen und Antragsteller durchgeführt, die ihren Erstwohnsitz im Landkreis Lichtenfels haben. Alle anderen wenden sich bitte an das für ihren Wohnort zuständige Gesundheitsamt.
Die Untersuchungen im Sachgebiet Gesundheit finden in der Gabelsbergerstraße 24, 96215 Lichtenfels, Zimmer Nr. 003, statt.
Sollten Sie am vereinbarten Termin kurzfristig verhindert sein (z. B. durch Krankheit), geben Sie uns bitte frühzeitig (möglichst am Vortag) Bescheid.
Gutachtensanlässe
Amtsärztliche Untersuchung für den Vorbereitungsdienst/Referendariat an staatlichen Schulen
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter können ihren Vorbereitungsdienst nur antreten, wenn vorab eine amtsärztliche Untersuchung zur Frage der gesundheitlichen Eignung für den Vorbereitungsdienst und das Beamtenverhältnis auf Widerruf sowie unter Umständen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe und Lebenszeit durchgeführt wurde.
Amtsärztliche Untersuchung zur Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf, Probe und Lebenszeit
Wenn in Ihrer beruflichen Laufbahn eine Verbeamtung vorgesehen ist, verlangt der Dienstherr ein Zeugnis des Gesundheitsamtes über die gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit und für die Verbeamtung auf Lebenszeit. Zu Beginn Ihrer Tätigkeit oder in der Studien-/Referendarzeit werden Sie von Ihrer Personalstelle oder Ihrem Prüfungsamt zur Untersuchung im Gesundheitsamt aufgefordert. Das ärztliche Zeugnis soll darüber Aufschluss geben, ob Sie für die geplante Tätigkeit aus gesundheitlichen Aspekten geeignet sind und ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorliegen.
Amtsärztliche Untersuchung bezüglich Dienstfähigkeit und Dienstunfällen
Untersuchungen und Begutachtungen von Beamtinnen und Beamten zu Fragen der andauernden Dienstunfähigkeit (Ruhestandsversetzung), der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit (Reaktivierung) sowie der begrenzten Dienstfähigkeit, erfolgen für Beamte und Richter des Freistaates Bayern durch die medizinischen Untersuchungsstellen der jeweiligen Regierungen und für alle anderen Beamten (z. B. Bundesbeamte, kommunale Beamte) durch das Gesundheitsamt des Wohnortes.
Amtsärztliches Gutachten zur Prüfungsfähigkeit
Wer wegen einer Krankheit eine Prüfung nicht antritt oder abbricht, muss ein ärztliches Attest vorlegen. Einige Prüfungsordnungen sehen ein Zeugnis des Gesundheitsamtes vor. Das jeweilige Prüfungsamt informiert Prüflinge, die krankheitsbedingt nicht an Prüfungen teilnehmen können, über das erforderliche Attest. Zur Untersuchung sind alle Unterlagen und Untersuchungsbefunde des behandelnden Arztes zur aktuellen Erkrankung, insbesondere die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mitzubringen (d. h. zuvor ist der Besuch beim behandelnden Arzt notwendig).
Hinweis: Melden Sie sich bitte umgehend am Prüfungstag bei uns. Eine rückwirkende Bescheinigung ist regelhaft nicht möglich.
Schulärztliches Zeugnis /Nachteilsausgleich
Bei Fragen zu gehäuften krankheitsbedingten Schulversäumnissen, zum Nachteilsausgleich sowie zur gesundheitlichen Eignung zur Teilnahme am Sportunterricht kann die Schule die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. In diesem Fall erteilt die Schule dem Gesundheitsamt einen Untersuchungsauftrag, ggf. mit kurzen Hinweisen, zum Beispiel zu den Fehlzeiten. Die Schülerin/der Schüler wird nach vorheriger Terminvereinbarung im Gesundheitsamt untersucht.
Jugendarbeitsschutz-Nachuntersuchung bei angehenden Beamtinnen/Beamten
Beamtinnen und Beamte, die nach der Einstellungsuntersuchung erneut nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz untersucht werden sollen, werden von der zuständigen Behörde entsprechend informiert.