Zum 1. März 2023 endeten die restlichen, gesetzlich geregelten Testpflichten – die Testpflichten für Besucher und Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen wurden abgeschafft.
Sollten Sie dennoch einen Test benötigen, finden Sie die uns bekannten und noch geöffneten Teststellen im Landkreis auf der Startseite unserer Homepage.
Sollten Sie typische Corona-Symptome haben, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt.