Die Trinkwasserversorgung in Deutschland erfolgt größtenteils durch zentrale Wasserversorger.
In Ausnahmefällen werden abgelegene Anwesen durch eine Eigenwasserversorgung mit Trinkwasser versorgt.
Für beide Versorgungsarten, zentrale Trinkwasserversorgung oder Eigentrinkwasserversorgung, gelten die Bestimmungen und Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Für deren Einhaltung ist der Eigentümer (Wasserversorgungsunternehmen) verantwortlich.
Das Sachgebiet 27 überwacht die Einhaltung dieser Anforderungen. Hierzu sind regelmäßige Kontrollen der Trinkwasserqualität, Begehungen der Wasserversorgungsanlagen und ggf. zusätzliche Wasserproben erforderlich. Auskunft über die jeweilige Trinkwasserqualität erhalten Sie bei den Wasserversorgern (Gemeinden, Stadtwerken) oder bei unseren Ansprechpartnern.
Das Wasser aus öffentlichen Laufbrunnen oder Quellen, die man an Wander- oder Waldwegen findet, wird nicht beprobt und überwacht.
Entgegen des oftmals im Volksmund beschriebenen "guten Wassers" steht die Wasserqualität nicht fest und es wird deshalb vom Verzehr abgeraten.
Die Trinkwasserverordnung kann aber auch für jeden Hausbesitzer gelten und zwar immer dann, wenn eine Regenwassernutzungsanlage oder ein Gartenbrunnen betrieben werden. Wasser aus diesen Anlagen darf nicht als Trinkwasser verwendet werden. Diese Anlagen müssen von der Trinkwasserversorgung baulich getrennt (keine Querverbindung) und farblich unterschiedlich gekennzeichnet sein.