Das Sachgebiet Gesundheit ist für die infektionshygienische Überwachung von vollstationären Pflege- und Behinderteneinrichtungen zuständig.
Durch die steigende Lebenserwartung nimmt insbesondere im Alter die Zahl der Menschen, die multimorbide sind, oft an mehreren chronischen Krankheiten leiden und eine intensive pflegerische Versorgung notwendig macht, zu.
Gesetzliche Grundlagen sind u. a.
- das Infektionsschutzgesetz (IfSG),
- das Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG),
- Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG).
Daneben wirkt das Sachgebiet Gesundheit mit einem Team aus Amtsärztin, sozialmedizinischer Assistentin, Sozialpädagogin und Hygienekontrolleur auch als Mitglied der Heimaufsicht mit.
In dieser Funktion arbeitet das Team darauf hin, dass die Interessen und Bedürfnisse alter, behinderter und pflegebedürftiger Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden.
Siehe hierzu auch Internetauftritt der Abteilung 2, Sachgebiet 44 Soziales und Senioren.