Im Landkreis Lichtenfels erfolgt die infektionshygienische Überwachung der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber.
Im Rahmen des Vollzuges des § 62 Asylgesetz (AsylG) erfolgt die Untersuchung von Asylbewerbern auf übertragbare Krankheiten in der Regel durch das für die Aufnahmeeinrichtung örtlich zuständige Gesundheitsamt (Umfang der Untersuchung siehe Informationen für Ärzte und Fachpersonal).