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Infektionshygienische Überwachung von Gemeinschaftsunterkünften


Im Landkreis Lichtenfels erfolgt die infektionshygienische Überwachung der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber.

Im Rahmen des Vollzuges des § 62 Asylgesetz (AsylG)  erfolgt die Untersuchung von Asylbewerbern auf übertragbare Krankheiten in der Regel durch das für die Aufnahmeeinrichtung örtlich zuständige Gesundheitsamt (Umfang der Untersuchung siehe Informationen für Ärzte und Fachpersonal).

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Friedrich
Tel.: 09571/18-2623
Zimmer: G 07
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24
Frau Kraus
Tel.: 09571/18-2630
Zimmer: G 07
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24
Frau Kiontke
Tel.: 09571/18-2627
Zimmer: G 08
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24