Sehr geehrte Eltern,
bei allen Kindern, die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, führt das Sachgebiet Gesundheit eine Einschulungsuntersuchung durch. Die Untersuchung ist eine Pflichtuntersuchung und beinhaltet:
- eine Erhebung der Gesundheitsvorgeschichte
- eine Überprüfung der motorischen Fertigkeiten und der Sprache
- einen Seh- und Hörtest
- Impfberatung
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- gelbes Vorsorgeheft
- Impfpass
- gegebenenfalls notwendige medizinische Unterlagen und
- ausgefüllten Anamnesebogen
Die Anwesenheit eines Elternteils ist erforderlich. Wir stellen Ihnen gerne eine Bestätigung für ihren Arbeitgeber aus. Sollte es nicht möglich sein, dass Sie Ihr Kind zur Schuleingangsuntersuchung begleiten, benötigen wir eine formlose Vollmacht von dem Personensorgeberechtigten, dass die Begleitung (z. B. durch einen Verwandten) an der Untersuchung teilnehmen darf.
Was ist sonst noch wichtig?
Alle Eltern erhalten zur Einschulungsuntersuchung eine persönliche Einladung.
Bei Erkrankung Ihres Kindes können Sie jederzeit einen Ersatztermin vereinbaren.
Gesetzliche Grundlagen:
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht, auch wenn Ihr Kind zurückgestellt wird, oder der sog. "Einschulungskorridor" in Anspruch genommen wird.