Bei Bedarf nimmt das Landratsamt in Einzelfällen Baukontrollen und Bauabnahmen (insbesondere auch Teil- und Schlussabnahmen im Rahmen der Wohnungsbauförderung) vor.
Themen / Inhalt
Baukontrolle und Bauabnahme
Suche
Ansprechpartner / Kontakt
Kontakt