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Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Lichtenfels


Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen besteht beim Landratsamt ein Gutachterausschuss, der mit Fachleuten aus Verwaltung, Bautechnik und sonstigen fachkundigen Bereichen besetzt ist. Für diesen Gutachterausschuss ist im Landratsamt eine Geschäftsstelle eingerichtet, die für Auskünfte zur Verfügung steht (s. Kontakte)

Leistungen, die der Gutachterausschuss anbietet:

  • Ermittlung von Grundstückswerten und sonstige Wertermittlungen
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten, (alle zwei Jahre, aktueller Datenstand 01.01.2024)
  • Führung einer Kaufpreissammlung (Auswertung aller notariellen Grundstückskaufverträge)

Wer ist antragsberechtigt für ein Wertermittlungsgutachten?

  • die Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstückes von Bedeutung ist,
  • bestimmte Behörden
  • Gerichte und Justizbehörden

Notwendige Unterlagen für einen Gutachtensantrag:

  • Formloses Anschreiben
  • Amtlicher Lageplan vom betroffenen Grundstück im Maßstab 1 : 1000 (erhältlich beim Vermessungsamt)
  • Grundbuchauszug (erhältlich beim Amtsgericht Lichtenfels)
  • Planzeichnungen der zu bewertenden baulichen Anlagen

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur auf Antrag erteilt und soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird (BayGaV: § 11).

 Vom Vorliegen eines berechtigten Interesses ist in der Regel auszugehen, wenn die Auskunft von

  1. mit der Wertermittlung an Grundstücken befassten Behörden,
  2. öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind oder
  3. Sachverständigen für Grundstückswertermittlung mit einer Zertifizierung durch eine hierzu nach dem Akkreditierungsstellengesetz akkreditierte 
    Stelle nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DIN EN ISO/IEC 17024:2012-11, Ausgabe: 2012-11, Konformitätsbewertung – Allgemeine 
    Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren, Berlin: Beuth-Verlag)

für eine Wertermittlung beantragt wird.

Die Bodenrichtwertzonen können  direkt eingesehen werden über das Geoportal des Landkreises Lichtenfels http://www.vianovis.net/lkr-lichtenfels/ und über den Bayernviewer https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/bodenrichtwerte

Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erhält jedermann. Sie können angefordert werden unter gutachterausschuss@landkreis-lichtenfels.de

Kosten

Wertgutachten wie auch Auskünfte sind kostenpflichtig. Näheres darüber können Sie bei der Geschäftsstelle erfahren (s. Kontakte).

Für einfache Auskünfte ist eine Mindestgebühr von 25,--€ zu entrichten, eine komplette Bodenrichtwertliste aller Gemeinden des Landkreises einschließlich ihrer Ortsteile kostet derzeit 150,-- €.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Dummert
Tel.: 09571 / 18 - 3111
Zimmer: 109
Gebäude: Kronacher Str. 28
Frau Kraus
Tel.: 09571 / 18 - 3110
Zimmer: 108
Gebäude: Kronacher Str. 28