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Befreiungen, Abweichungen, Ausnahmen im Baurecht


Alle  Bauvorhaben  müssen die inhaltlichen Anforderungen des Baurechts einhalten ( z.B. Einhaltung der Bestimmungen über Abstandsflächen, Brandschutz, etc. sowie der Festsetzungen eines Bebauungsplanes). Auf die Frage der Genehmigungspflichtigkeit oder der Verfahrensfreiheit eines Bauvorhabens kommt es dabei nicht an.

Können diese Anforderungen im einzelnen nicht eingehalten werden, ist Folgendes zu beachten:

Bei verfahrensfreien Bauvorhaben ist ein gesonderter Antrag auf Zulassung von Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen von der Baunutzungsverordnung und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften bei der Gemeinde, bei Abweichungen von Vorschriften der Bayerischen Bauordnung ( z.B. Abstandsflächen, Brandschutz, usw.) beim Landratsamt einzureichen.

Bei genehmigungspflichten Vorhaben ist vorstehender Antrag zusammen mit dem Bauantrag über die Gemeinde beim Landratsamt einzureichen.

Antrag Befreiung Antrag Befreiung, 260 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Stark
Tel.: 09571/18-3114
Zimmer: 103
Gebäude: Kronacher Str. 28
Frau Langbein
Tel.: 09571 / 18-3112
Zimmer: 103
Gebäude: Kronacher Str.28