Alle Bauvorhaben müssen die inhaltlichen Anforderungen des Baurechts einhalten ( z.B. Einhaltung der Bestimmungen über Abstandsflächen, Brandschutz, etc. sowie der Festsetzungen eines Bebauungsplanes). Auf die Frage der Genehmigungspflichtigkeit oder der Verfahrensfreiheit eines Bauvorhabens kommt es dabei nicht an.
Können diese Anforderungen im einzelnen nicht eingehalten werden, ist Folgendes zu beachten:
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben ist ein gesonderter Antrag auf Zulassung von Ausnahmen, Befreiungen, Abweichungen von der Baunutzungsverordnung und Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften bei der Gemeinde, bei Abweichungen von Vorschriften der Bayerischen Bauordnung ( z.B. Abstandsflächen, Brandschutz, usw.) beim Landratsamt einzureichen.
Bei genehmigungspflichten Vorhaben ist vorstehender Antrag zusammen mit dem Bauantrag über die Gemeinde beim Landratsamt einzureichen.
Antrag Befreiung, 260 KB |