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Fort- und Weiterbildung


Die Entwicklung und Förderung der Beschäftigten ist dem Landkreis Lichtenfels ein großes Anliegen. So gibt es neben einer breiten Palette an Inhouse-Schulungen selbstverständlich zahlreiche externe Fort- und Weiterbildungsangebote.

Dabei steht besonders die dauerhafte berufliche Weiterqualifizierung unserer Beschäftigten im Mittelpunkt.

Am Landratsamt unterscheiden wir zwischen

  • der Fortentwicklung der fachlichen, methodischen und sozialen Kompetenzen für die übertragenen Tätigkeiten und
     
  • dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen (Fort- und Weiterbildung) der Qualifizierung zur Arbeitsplatzsicherung (Qualifizierung für eine andere, höhere, Tätigkeit, Umschulung). - Beschäftigtenlehrgang I und Beschäftigtenlehrgang II -

Insgesamt stehen ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung, so dass in der Regel keine Wünsche offen bleiben.

Die Verantwortung für die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also sowohl Beschäftigte als auch Beamte und Beamtinnen liegt im Landratsamt Lichtenfels hauptsächlich bei den Fachvorgesetzten. Sie müssen den Schulungsbedarf jedes/jeder Einzelnen bei jedem Fortbildungsantrag begründen und die Fortbildung in die Wege leiten.

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