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Innovationsgutschein Bayern


für kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeiter

Mehr Unterstützung durch den Innovationsgutschein Bayern

Mit dem schnellen und einfachen Förderprogramm „Innovationsgutschein Bayern“ können kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeiter neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen planen, entwickeln und umsetzen. Seit Jahresbeginn gilt dazu nun eine Förderrichtlinie, die die Leistungen des Innovationsgutscheins weiter verbessert.

 

So gibt es ab sofort nur noch die zwei Innovationsgutscheinvarianten Standard und Spezial. Beim Innovationsgutschein Standard verdoppelt sich die Obergrenze der zuwendungsfähigen Kosten auf 30.000 Euro, während sie für die Variante Spezial 80.000 Euro beträgt. Die Förderquote beträgt in allen Fällen mindestens 40%. Wenn der Unternehmenssitz in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegt (im Landkreis Lichtenfels ist dies der Fall) oder wissenschaftliche Einrichtungen beauftragt werden, dann erhöht sich die Förderquote jeweils um 10%. Ganz neu ist, dass Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten ebenfalls 10% zusätzlich erhalten. Die Förderquote ist bei 60% gedeckelt. Innerhalb von 24 Monaten können bis zu drei Innovationsgutscheine genutzt werden. Gefördert werden ausschließlich externe Kosten.


IHK-Ansprechpartner: Dr. Dominik Erhard, 0921 886-247, erhard@bayreuth.ihk.de

 

Quelle: IHK für Oberfranken Bayreuth, 15.01.2019

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