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Forschungszulage - attraktive Möglichkeit F&E-Aufwendungen fördern zu lassen


Mit der Forschungszulage steht Unternehmen ein Förderprogramm für Forschung und Entwicklung zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig ihrer Branche, beispielsweise Maschinenbau, Medizintechnik, Elektrotechnik und vielen mehr.

Außerdem spielen Größe des Unternehmens oder die Gewinnsituation keine Rolle. Ein Unternehmen aus dem Mittelstand ist genauso antragsberechtigt wie ein Start-Up oder ein Großunternehmen. 

Details hierzu finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums. 

Was wird gefördert?

Gefördert werden Aufwendungen aus sowohl eigenbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als auch aus Kooperationsprojekten. Das Thema des Vorhabens ist völlig offen. Laut Informationen aus dem Gesetz (FzulG) zählen zu den förderfähigen FuE-Vorhaben:

  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung

Dabei ist es für den Forschungszuschuss egal, ob das Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben noch nicht begonnen wurde, bereits abgeschlossen ist oder mitten in der Durchführung befindet.

Außerdem ist die Auftragsforschung, also Forschungsaufträge an externe Auftragnehmer oder Dienstleister förderfähig im Sinne der Forschungszulage.

Bei allen Vorhaben müssen die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt werden:

  • Planbarkeit: Es müssen klar definierte Aufgaben und Ziele vorliegen, sodass Sie mit einem Arbeits- und Ressourcenplan arbeiten können.
  • Technisches Risiko: Zum Forschungsvorhaben gehört auch ein gewisses technisches Risiko, sprich Herausforderungen, die mit dem Vorhaben verbunden ist.
  • Neuartig: Die Forschungsprojekte und die damit verbundenen Aufgaben führen zu neuem Wissen oder Fertigkeiten bzw. erweitert die Innovation das vorhandene Know-How.

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