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Allgemeine Informationen zur Ehrenamtskarte


Die Bayerische Ehrenamtskarte - Wir machen mit!
Ehrenamtliches Engagement wird belohnt - die Ehrenamtskarte des Landkreises Lichtenfels können Sie ab sofort beantragen.

 

Der Landkreis Lichtenfels würdigt mit der Teilnahme an der Bayerischen Ehrenamtskarte das hohe ehrenamtliche Engagement seiner Bürgerinnen und Bürger.

Mit unermüdlichem bürgerschaftlichen Engagement bilden zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Basis unseres Gemeinwesens. Für alle Mitmenschen, die in Vereinen und Organisationen durch ihren selbstlosen Einsatz die Basis unseres Gemeinwesens bilden, bietet die Bayerische Ehrenamtskarte interessante Anwendungsmöglichkeiten.

Die Bayerische Ehrenamtskarte soll daher ein Zeichen des Dankes des Landkreises an alle ehrenamtlich Tätigen sein, die sich seit vielen Jahren überdurchschnittlich einsetzen. Mit ihren Vergünstigungen, die nicht nur im Landkreis Lichtenfels sondern in allen teilnehmenden Städten und Landkreise im Freistaat Bayern gelten, soll sie ein "Dankeschön" und Ansporn für weiteres ehrenamtliches Engagement sein.

Vorteile der Ehrenamtskarte

Viele Einrichtungen des Freistaats Bayern, Kommunen und private Partner bieten bereits Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art an. Dabei gilt die Ehrenamtskarte nicht nur für den Landkreis Lichtenfels, sondern auch für den gesamten Freistaat Bayern. Alle teilnehmenden Partner sowie weitere Informationen über die Ehrenamtskarte in Bayern finden Sie unter www.ehrenamtskarte.bayern.de.

Voraussetzungen für den Erhalt der Ehrenamtskarte

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
  • Mindestalter: 16 Jahre.
  • Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte
    • Inhaber einer Juleica
    • aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
    • aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich.
  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten sowie Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte.
Flyer_STMAS_Bayerische_Ehrenamtskarte Flyer_STMAS_Bayerische_Ehrenamtskarte, 1573 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Tischer
Tel.: 09571/18-1101
Zimmer: Vorzimmer 106
Gebäude: Kronacher Str. 30