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Aktuelles für Menschen mit Behinderung


Gebührenfreie Beratung zum barrierefreien Bauen

Die Beratungsstelle Barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer bietet ab Oktober 2015 im Landratsamt Lichtenfels allen Betroffenen, am Bau Beteiligten – Nutzern, Bauherren, Verwaltungen, Sonderfachleuten und Architekten – monatlich eine gebührenfreie Beratung an.

Bei den Beratungsterminen beantworten die Fachberater der Beratungsstelle Fragen zur Barrierefreiheit und informieren u.a. über finanzielle Fördermöglichkeiten und Wohnformen im Alter.

Die Beratungstermine finden jeden letzten Mittwoch im Monat von 15:00 – 17:00 Uhr im Landratsamt, Kronacher Str. 30, Besprechungszimmer 206 (2. OG), 96215 Lichtenfels statt.
Barrierefreie Parkplätze sowie ein barrierefreier Zugang ins Landratsamtsgebäude sind vorhanden.

Eine Anmeldung ist erforderlich - Wir bitten Sie Ihren Termin telefonisch oder per E-Mail mit Frau Bendl von der Bayerischen Architektenkammer zu vereinbaren.

Ansprechpartner für Informationen und Rückfragen:
Marianne Bendl
Bayerische Architektenkammer
Beratungsstelle Barrierefreies Bauen
Waisenhausstraße 4, 80637 München
Tel. 089 13 98 80 - 80
Fax: 089 13 98 80 – 33
E-Mail barrierefrei@byak.de
 

Kennen Sie schon den Familienratgeber der Aktion Mensch?  

Unter http://www.familienratgeber.de/ finden Menschen mit Behinderung und ihre Familien ein kostenloses Internet-Angebot mit vielen nützlichen Themen, das sie dabei unterstützt, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.   

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Neuer Schwerbehindertenausweis in Kartenformat

Der Behindertenbeauftragte des Landkreises Lichtenfels weist auf den neuen Schwerbehindertenausweis im handlichen Bankkartenformat ab Januar 2013 hin. Der Antrag und das Passbild sind an das Zentrum Bayern Familie und Soziales – Versorgungsamt –Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth zu senden.
Für alle, die schon einen Ausweis haben, ändert sich nichts, denn die alten Ausweise behalten ihre Gültigkeit. Ein Austausch alter gegen neue Ausweise ist deshalb nicht erforderlich.
Was ist beim neuen Ausweis anders?

Für Ausweise die 2013 ausgestellt werden, muss ein Passbild übermittelt werden, welches auf den Ausweis übertragen wird. Das ZBFS versendet die neuen Ausweise direkt an die Berechtigten. Sie müssen nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Das Beiblatt mit Wertmarke hat ab 2013 ebenfalls Scheckkartengröße und erhält ein fälschungssicheres Hologramm.
Informationen zum Schwerbehinderten-Feststellungsverfahren www.zbfs.bayern.de/schwbg/index.html.

 

Reisen für Menschen mit Behinderung
Es ist nach wie vor schwierig und beschwerlich für Menschen mit Behinderung zu reisen. Vielerorts erschweren noch immer Barrieren und Hindernisse ein ungetrübtes Reiseerlebnis. Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) hat deshalb jetzt eine umfangreiche Sammlung barrierefreier Reiseziele erarbeitet und veröffentlicht.
Der entsprechende Katalog kann mit einem mit 1.45 Euro frankierten Rückumschlag (DIN A 4) unter BSK e.V., Reiseservice, Altkrautheimer Straßé 20, 74238 Krautheim angefordert werden.
Nähere Informationen dazu gibt es auch unter Tel.Nr. 06294 / 4281-51

 

Beratungsstelle für Menschen mit geistiger Behinderung

Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg hat im Herbst 2011 eine Beratungsstelle für alle Fragestellungen, die in Zusammenhang mit Geistiger Behinderung stehen, eingerichtet. Diese trägt den Namen: „Sonderpädagogische Beratungsstelle für Menschen mit geistiger Behinderung, deren Angehörige und entsprechende Einrichtungen“ (SBfG).

Die am Lehrstuhl für Sonderpädagogik IV Pädagogik bei Geistiger Behinderung gegründete Beratungsstelle unterstützt Menschen mit geistiger Behinderung und mehrfachen Beeinträchtigungen, ihre Angehörigen oder Mitarbeiter von Einrichtungen, die solche Menschen betreuen.
Diese können sich bei uns fachlich beraten lassen, wenn andere Angebote (örtliche Beratungsstellen, einrichtungsinterne Fachdienste) nicht ausreichen.
• Die Beratungsstelle leistet zudem einen Beitrag zur Erforschung und Weiterentwicklung von angemessenen Hilfen und Angeboten. Sie unterstützt Einrichtungen bei der Einführung neuer Maßnahmen und hilft bei der Evaluation von Maßnahmen der Prävention und Intervention.
• Neben Forschungsaufgaben (Grundlagen und anwendungsbezogene Forschung) besteht der Auftrag der Beratungsstelle auch darin, Studierenden Hospitationsmöglichkeiten zu bieten und so eine praxisorientierte Lehre in den Bereichen Diagnostik, Beratung und heilpädagogischer Förderung zu vermitteln.
Nähere Informationen darüber findet man im Internet unter: www.sonderpaedagogik-g.uni-wuerzburg.de/sbfg

 

Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB
Wegfall des Streckenverzeichnisses – Reiseerleichterungen für 1,4 Millionen Menschen


Am 01. September 2011 wird die Freifahrtregelung für die schwerbehinderten Menschen in Deutschland wesentlich erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn –Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio - Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse können dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke kostenlos genutzt werden. Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert.
„Wir freuen uns, mit dieser Regelung das Leben für schwerbehinderte Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu können. Die Neuregelung ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Kundenorientierung und zum Bürokratieabbau“, so die DB.

Die derzeit noch geltende Regelung beschränkt sich auf Nahverkehrszüge in einen Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnort des behinderten Menschen und in sogenannten Verkehrsverbünden sowie auf einige weitere Verkehrsmittel.

Mit dem Wegfall der „50-km-Regelung“ wird auch das Streckenverzeichnis entfallen, auf dem die derzeitigen eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten des Beiblatts mit Wertmarke vermerkt sind und bei Bahnreisen derzeit noch mitgeführt werden muss.

„Menschen mit Behinderungen kämpfen täglich mit bürokratischen Hürden. Da ist jeder mitzuführende Zettel weniger zu begrüßen“, meint auch der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Wichtig sei nun, die Anstrengungen für einen barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr zu verstärken, damit Menschen mit Behinderungen die neue Regelung auch tatsächlich nutzen können.

Auch der Behindertenbeauftragte des Landkreises Lichtenfels Manfred Robisch begrüßte die lange erwartete Lösung des Problems auf diese Art und Weise. Hierdurch wird eine echte Mobilität der durch Handicap beeinträchtigten Menschen erreicht.

 

Einheitlicher EU-Parkausweis für behinderte Menschen

Seit Anfang 2011 gilt ein EU-weit einheitlicher Parkausweis für behinderte Menschen.

Die Ausweise sind bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung zu beantragen.
Um Missbrauch vorzubeugen, wird der neue Ausweis mit einem Foto des Inhabers versehen, zudem ist er nur noch fünf Jahre gültig. Außerdem wird empfohlen, den Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung des Versorgungsamtes mitzunehmen.

 

Kostenlose Beratungsbroschüre für Menschen mit Körperbehinderung
ABC Pflegeversicherung - neue Auflage

Wer entscheidet, ab wann ein pflegebedürftiger Mensch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen kann, oder ob und wieviel Pflegegeld er erhält, wenn ein Angehöriger oder Freund die häusliche Pflege übernimmt? In seiner 7. Auflage (Stand November 2010) erscheint das "ABC Pflegeversicherung - Praktische Tipps und Ratschläge zur Pflegeversicherung" vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK e.V.) und liefert Antworten auf viele solche Fragen.
Der erste Teil der Broschüre gibt einen umfangreichen Überblick und stellt die wichtigsten Leistungen und Möglichkeiten der Pflegeversicherung dar. Leicht verständlich sind die einzelnen Begriffe des Pflegeversicherungsrechts in alphabetischer Reihenfolge erläutert. Der zweite Teil enthält Auszüge aus besonders relevanten Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes, des SGB XII (Sozialhilfe) und die wichtigsten Teile der Pflegebedürftigkeits-Richtlinien.
Der Ratgeber ist beim BSK, Postfach 20, 74238 Krautheim, Tel.-Nr. 06294 4281-0 oder per E-Mail info@bsk-ev.org gegen eine Schutzgebühr von nur 2,50 € einschließlich Porto/Versand erhältlich.

Dort sind auch die Broschüren "ABC Gesundheitsreform" und "ABC der Rehabilitation" erhältlich.

 

Kommunale Ansprechpartner für Behindertenangelegenheiten vernetzen ihre Arbeit

In allen Kommunen des Landkreises wurden zwischenzeitlich Ansprechpartner für Behindertenangelegenheiten bestellt.
Eine Liste der kommunalen Ansprechpartner für Behindertenangelegenheiten finden Sie auf der rechten Seite (PDF-Format)

 

Eurotoilettenschlüssel nun auch am Landratsamt Lichtenfels

Europaweit existiert an öffentlichen Behinderten-WC´s ein einheitliches Schließprogramm, um zu gewährleisten, dass die Toiletten behinderten Menschen jederzeit zugänglich sind und nur von diesen genutzt werden. Der Eurotoilettenschlüssel kostet 26,90 Euro. Berechtigt sind alle Personen, die folgende Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis haben:

-aG, B, H, oder BL
-G und 70% Erwerbsminderung aufwärts
-ab 90% Erwerbsminderung

Um Missbrauch zu vermeiden, ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises vorzulegen. Bei Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa ist ein ärztlicher Nachweis erforderlich.
Die Eurotoilettenschlüssel sind ab sofort in der Infothek des Landratsamtes Lichtenfels erhältlich.

Der Euroschlüssel wird auch weiterhin von CBF Darmstadt e.V., Pallaswiesenstr. 123a, 64293 Darmstadt deutsch- und europaweit vertrieben. Ferner gibt es dort auch das Verzeichnis „Der Locus“ in dem über 6.700 Toilettenstandorte in Deutschland und Europa verzeichnet sind. Auch viele Blinden- und Sehbehindertenvereine bieten den Euroschlüssel in ihren Geschäfts- und Beratungsstellen zum Kauf an.

Kommunale Ansprechpartner für Behindertenangelegenheiten Kommunale Ansprechpartner für Behindertenangelegenheiten, 92 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Ruckdeschel
Tel.: 09571/18-9020
Zimmer: E04
Gebäude: Kronacher Str. 30