Tierarzneimittel und Verbraucherschutz
In regelmäßigen Abständen erhalten die im Landkreis niedergelassenen Tierärzte Besuch von ihren Kollegen aus dem Veterinäramt. Die tierärztlichen Hausapotheken in den Praxen müssen nach dem jeweils gültigen Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht geführt werden. Die Schnittstelle Tierarzt und Tierhalter im Zusammenhang mit Arzneimitteln werden zudem in den Erzeugerbetrieben überwacht. Hierbei werden die Tierarzneimittel überwiegend vom Tierarzt selbst angewendet. Bei länger anhaltenden Behandlungen ist es jedoch gängige Praxis, dass der Tierarzt Medikamente zur eigenständigen Weiterbehandlung an den Tierhalter abgibt. Um fehlerhafte Anwendungen zu vermeiden, muss sich der Tierhalter streng an die Vorgaben des Tierarztes halten und die Behandlungen in seinem Bestandsbuch aufzeichnen. Die korrekte Abgabe, Anwendung, Einhaltung der Wartezeiten und Auszeichnung wird von den Amtstierärzten überwacht.
Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln ist Aufgabe der Veterinäre und der Lebensmittelüberwachung. Die Rückstandskontrollen und die Kontrolle des Einsatzes verbotener Stoffe finden auf mehreren Ebenen statt:
- Erzeugerbetriebe (Blut, Urin, Milch)
- Schlachtbetriebe (Blut, Fleisch, Organe)
- Imker (Honig)
- Teichbetreiber (Fische)
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Abgabe und Anwendung von Impfstoffen. Antibiotika und Stoffen mit hormoneller Wirkung (Wachstumsförderer). Verbraucherschutzrechtlich stellt die Zunahme von resistenten Keimen gegen die gängigen Antibiotika durch fehlerhaften Einsatz ein komplexes Thema dar. Die Probennahme wird nach dem nationalen Rückstandskontrollplan Bayernweit koordiniert. Zusätzlich werden anlassbezogen auch Verdachtsproben entnommen und untersucht.
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Anwendungsplan für Impfstoffe, 16 KB |