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Tierschutz - Allgemeines


Tierschutz

Die Amtstierärzte werden tätig bei angezeigten oder vermuteten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Sie überprüfen als Sachverständige die Haltungsbedingungen, sowie den Ernährungs- und Pflegezustand der Tiere. Wenn ein Verstoß vorliegt, werden vom Landratsamt verschiedene Maßnahmen (z.B. Auflagen zur Verbesserung der Haltung bis hin zur vorübergehenden oder endgültigen Wegnahme der betroffenen Tiere) ergriffen. Regelmäßig oder stichprobenartig werden Tiertransporte, landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, gewerbliche Tierzuchten, Zirkusse, und die Zoohandlungen des Landkreises kontrolliert.
Auch bei der Planung von Stallbauten ist das Veterinäramt zu hören, damit Tierseuchen vorgebeugt werden und die tierartgerechte Haltung der Tiere von vornherein sichergestellt werden kann.
Bestimmte Tätigkeiten mit Tieren sind genehmigungspflichtig (z.B. Tierpensionen, gewerbliche Zucht und Haltung von Tieren in Zirkussen). Der Tierhalter stellt einen entsprechenden Antrag und weist seine Sachkunde nach.

Sollte Ihnen eine tierschutzwidrige Tierhaltung bekannt sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns oder Sie informieren die Polizei oder Ihren örtlichen Tierschutzverein.

Antrag auf Erlaubnis  § 11 Abs 1 TSchG Antrag auf Erlaubnis § 11 Abs 1 TSchG, 285 KB
Sektion-Untersuchungsantrag_VTN-Walsdorf Sektion-Untersuchungsantrag_VTN-Walsdorf, 77 KB
01_StMUV-Brief Unterstützung der Infokampagne zur Herdenschutzberatung durch die Veterinärverwaltung 01_StMUV-Brief Unterstützung der Infokampagne zur Herdenschutzberatung durch die Veterinärverwaltung, 29 KB
Anlage_zu 01 Informationsbeitrag Herdenschutz Anlage_zu 01 Informationsbeitrag Herdenschutz, 18 KB
Anlage_zu 01 StMELF-Infoblatt Anlage_zu 01 StMELF-Infoblatt, 1315 KB

 

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Dr. Hammon
Tel.: 09571/18-2300
Zimmer: N209
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24
Herr Dr. Reimann
Tel.: 09571/18-2305
Zimmer: N208
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24