Wer Bienen halten will,
hat dies bei Beginn der Tätigkeit dem Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet Veterinärwesen und Verbraucherschutz, unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.
Das Landratsamt erfasst diese Bienenhaltung unter der vom Amt für Landwirtschaft zugeteilten Betriebsnummer (09 478 ... ....).
Einer behördlichen Beaufsichtigung unterliegen besonders Betriebe, in denen
- - Honig gelagert oder behandelt wird (ausgenommen Schleudern und Abfüllen)
- - Mittelwände hergestellt werden
- - Seuchenwachs be- oder verarbeitet wird
Für den Umgang mit für die oben genannten Tätigkeiten gebrauchten Gegenstände sind Vorschriften zur Reinigung und Hygienisierung dieser einzuhalten. Entsprechende Betriebsräume müssen bienendicht sein!
Gesundheitszeugnisse für Bienen (Bienenwanderung)
Für Bienenvölker, die an einen anderen Ort verbracht werden, muss dem örtlich zuständigen Veterinäramt (Kreisverwaltungsbehörde) unverzüglich nach dem Eintreffen eine Bescheinigung des für den Herkunftsort zuständigen beamteten Tierarzt vorgelegt werden.
Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Bienen
- als frei von Amerikanischer Faulbrut befunden worden sind
- und der Herkunftsort der Bienen nicht in einem Faulbrutsperrbezirk liegt.
Daher müssen vor Ausstellung eines entsprechenden Zeugnisses die Bienen durch den Amtstierarzt oder eine von ihm beauftragte Person (Bienengesundheitswart) untersucht werden!
Die Bescheinigung ist nur 9 Monate gültig und darf nicht vor dem 1. September des vorhergehenden Jahres ausgestellt sein.
Sofern die Bienenvölker nur vorübergehend an einen anderen Standort verbracht werden, trägt die dort zuständige Behörde den Beginn und das Ende des "Aufenthalts" in das Zeugnis ein und ggfs. auf der Wanderung oder dem Standort festgestellte Bienenseuchen.
Sofern die Bienenvölker nur vorübergehend an einen anderen Standort verbracht werden, sind diese mit dem Namen, der Anschrift des Besitzers und der Anzahl der Bienenvölker mit einem Schild zu kennzeichnen (lesbare, deutliche und haltbare Schrift!).
Varroabekämpfung
Die Varroamilbe befällt Bienen und Brut. Sie vermehrt sich in der geschlossenen Brutzelle und schädigt dort die Bienen noch vor dem Schlupf. Innerhalb einen Monats kann sich bei einem Volk der Milbenbestand mehr als verdoppeln.
Die Varroamilbe ist seit Jahren endemisch. Wird die Varroa nicht ständig bekämpft, können die Völker innerhalb von ein bis zwei Jahren eingehen.
Für Bienenarzneimittel, die zur entsprechenden Behandlungen benötigt werden, gibt es für Mitglieder des Kreisimkerverbandes unter bestimmten Vorraussetzungen einen Zuschuss. Wenden Sie sich bitte dazu an den dem Ortsverein vorsitzenden Imker.
Anzeige von Bienenvölkern (2), 1419 KB |
Förderung Varroa-Bekämpfung Ablaufplan LFL, 128 KB |
Information Behandlung Varroabekämpfung, 81 KB |
Anwendungsnachweis Varroabekämpfungsmittel, 29 KB |
Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer, 283 KB |
Bezugsmöglichkeiten, 13 KB |