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Geflügelpest-Aviäre Influenza


Hier finden Sie aktuelle Infos zur Geflügelpest am Badesee "Rudufer" in Michelau i.OFr. und allgemeine Infos zum Thema Geflügelpest.

Infos zur Geflügelpest am Badesee "Rudufer" in Michelau i.OFr. (Stand: 11.02.2026)

Das anhaltende Winterwetter der vergangenen Wochen, vereiste Gewässer und eingeschränkte Nahrungsverfügbarkeit stellen insbesondere geschwächte Tiere vor große Herausforderungen. Bei diesen Wetterbedingungen ist der Energiebedarf der Vögel hoch, Nahrung zugleich aufgrund vereister Wasserflächen nur gering verfügbar. Viele Wildvögel verhungern oder sterben an Unterkühlung und Erkrankungen. Hier ist in diesem Winter insbesondere die Aviäre Influenza, besser bekannt als Vogelgrippe zu nennen. Kühlere Temperaturen und eine geringere UV-Strahlung begünstigen das Überleben der auslösenden Viren in der Umwelt. Seit dem Herbst 2025 kam es in Europa und Deutschland zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen bei Geflügel und Wildvögeln, der im November seinen Höhepunkt erreichte. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI, Nationales Referenzlabor für Tierseuchen) betont in seiner aktuellen Risikoeinschätzung vom 06.02.2026, dass trotz des Rückgangs der Fallzahlen aufgrund der weiterhin hohen Anzahl von Virusnachweisen in Wildvogelpopulationen und des fortgesetzten Auftretens von Ausbrüchen bei Geflügel derzeit nicht von einer nachhaltigen Entspannung der epidemiologischen Lage auszugehen sei. 

Geschwächte Tiere sind grundsätzlich deutlich anfälliger für Infektionen als gesunde. Durch den anhaltenden Winter hat sich die Infektionslage verschärft. Da Wasservögel als natürliche Wirte des Virus gelten, treten Ausbrüche besonders häufig in der kalten Jahreszeit auf. Die Tiere versammeln sich in großer Zahl auf den wenigen eisfreien Wasserflächen um noch Nahrung zu finden. Dadurch steigt das Risiko der Übertragung des besonders krankheitserregenden Virus zwischen den Tieren erheblich an. Wenn ein Tier tatsächlich im Eis einfriert, ist es meistens bereits vorher so stark durch Krankheit oder Verletzungen geschwächt, dass es immobil geworden ist und letztlich verstirbt. Das Zusammenspiel aus den genannten Faktoren trifft mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch auf die Situation am Rudufersee zu. In Nachbarschaftsgruppen an der eisfreien Mitte des Sees wurden hier mehrere verendete Wasservögel gefunden. Die Aviäre Influenza kann neben Wassergeflügel aber auch Greifvögel, Möwen und Graureiher und Krähen betreffen, wenn sie  diese infizierten Kadaver fressen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte am 10.02.2026 den Nachweis von hochpathogener aviärer Influenza (HPAI, Geflügelpest) bei einem der tot aufgefundenen Höckerschwäne.

Die Bergung und Untersuchung der verendeten Tiere ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Zum einen ist das Betreten der Eisflächen riskant und lebensgefährlich, da die Decke nicht stabil genug ist, selbst für die Feuerwehr oder die Wasserwacht. Zum anderen bedeuten Rettungsversuche massiven Stress für die noch lebenden Wildtiere in der Umgebung, der ihre Überlebenschancen weiter stark senken würden. Wasservögel sind normalerweise gut an kalte Umgebungen angepasst. Was wie ein hilfloses Festfrieren aussieht, ist oft eine physiologische Schutzmaßnahme. Bei großer Kälte reagieren die Vögel mit der Absenkung ihres Stoffwechsels und verharren bewegungslos, um Energie zu sparen. Ein Aufschrecken der Tiere würde sie viel überlebenswichtige Energie kosten. Die Bergung der Kadaver, die unter strengen Hygienemaßnahmenerfolgen muss, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern, wird sobald es die Witterung zulässt, seitens des Veterinäramtes veranlasst. 

Wenn Spaziergänger tote Tiere im Uferbereich entdecken, sollten sie unbedingt Abstand halten und diese nicht anfassen. Von der Vogelgrippe geht ein großes Ansteckungs- und Übertragungsrisiko aus. Hunde sollten in Wassernähe unbedingt an der Leine geführt werden, um einen Kontakt mit Kadavern zu vermeiden und um andere Tiere nicht zu beunruhigen. Die Fütterung von Wildwasservögeln ist weiterhin nicht erlaubt.

Um ein Übergreifen der Geflügelpest auf das Hausgeflügel zu verhindern, sind die Halter von Geflügel aufgefordert, eigenverantwortlich, durch geeignete Maßnahmen, für den Schutz ihrer Bestände zu sorgen. Per Allgemeinverfügung wurden bereits ab November 2022 erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen im gesamten Landkreis Lichtenfels angeordnet. Dies gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Eine generelle Aufstallungspflicht für Hausgeflügel wird vom Landratsamt Lichtenfels derzeit nicht angeordnet. Es empfiehlt sich jedoch zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel eine eigenverantwortliche Aufstallung der Bestände.

Das Seuchengeschehen wird fortwährend in engem Austausch mit den übergeordneten Behörden beobachtet und bewertet.


Allgemeine Infos zum Thema Geflügelpest:

Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. HPAIV, aber auch einige LPAIV können bei Exposition gegenüber einer hohen Infektionsdosis auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen.


Allgemeinverfügung des Landratsamtes Lichtenfels zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Lichtenfels finden Sie hier:

Landkreis Lichtenfels, Oberfranken, Bayern | Allgemeinverfügungen


 





Infos und Dokumente rund um das Thema Vogelgrippe / Geflügelpest:

Information Probenentnahme AI Wildvogelmonitoring Information Probenentnahme AI Wildvogelmonitoring, 28 KB
Merkblatt für Nutzgeflügelhalter Merkblatt für Nutzgeflügelhalter, 268 KB
Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen AI in Kleinhaltungen November 2016 Merkblatt Schutzmaßnahmen gegen AI in Kleinhaltungen November 2016, 74 KB
Register Zu- und Abgänge Geflügel und Besuchen betriebsfremder Personen Register Zu- und Abgänge Geflügel und Besuchen betriebsfremder Personen, 105 KB
Meldung Geflügelhaltung Stand 12.04.2022 Meldung Geflügelhaltung Stand 12.04.2022, 440 KB
Merkblatt zur Vogelgrippe Merkblatt zur Vogelgrippe, 199 KB
Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer, 283 KB

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