Fleischuntersuchung
Fleisch von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie Pferden,
das zum menschlichen Verzehr gewonnen wird,
unterliegt grundsätzlich der Pflicht zur amtlichen Fleischhygieneuntersuchung!
Diese wird durch vom Landratsamt beauftragten amtlichen Tierärzten und Fachassistenten durchgeführt. Den verschiedenen Gemeinden und Ortsteilen sind verantwortliche Mitarbeiter zugeordnet worden. Bitte erfragen Sie beim Veterinäramt den für Ihren Wohnort zuständigen amtlichen Tierarzt oder Fachassistenten.
Sowohl die gewerbliche Schlachtung als auch die Hausschlachtung ist bei diesem mindestens 24 Stunden vorher mündlich anzumelden und ein Termin zur Lebendtierbeschau und der anschließenden Untersuchung des Tierkörpers und Organe zu vereinbaren.