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Aufgaben des gesundheitlichen Verbraucherschutzes


Wir über uns

Unser Team, bestehend aus Veterinären, Lebensmittelüberwachungsbeamten und einem Veterinärassistenten, ist im Landkreis Lichtenfels für den Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, der Lebensmittel- und Futtermittel-überwachung zuständig. Zu unseren Aufgaben gehört zum einen die Überwachung im Handel und die Probenahme, zum anderen die fachliche Beratung und Aufklärung der Wirtschaftstreibenden und Bürger.

Kontrolltätigkeit

Im Landkreis unterliegen alle Lebensmittelunternehmen der Überwachung, vom kleinen Direktvermarkter bis hin zu überregional handelnden Großbetrieben. Die Häufigkeit und Tiefe der Kontrollen richtet sich nach der Struktur des Betriebes, der Produkte und der Vertriebswege. Sie wird an Hand einer Risikoanalyse ermittelt.

Was wird bei den Kontrollen geprüft?
Die Kontrollen laufen nach einem bayernweit standardisierten Schema ab. Sie umfassen folgende Bereiche:

  • Betriebs-, Produktions- und Personalhygiene
  • Eigenkontrollkonzepte
  • Kennzeichnung (Zusatzstoffe, allergene Stoffe, Zusammensetzung)
  • Rückverfolgbarkeit
  • Rückrufaktionen im Einzel- und Großhandel (Lebensmittelüberwachung)

Verbraucherbeschwerde

Sollten Sie als Verbraucher den Verdacht haben, dass ein im Handel erworbenes oder in der Gastronomie verzehrtes Lebensmittel nicht einwandfrei ist/war (z.B. Anzeichen von Verderb, Verunreinigung oder Auftreten von Krankheitsanzeichen), können Sie sich an uns wenden. Betriebskontrollen werden durchgeführt und gegebenenfalls werden Verdachtsproben zur weiteren Untersuchung entnommen.

Spezielle Veterinäraufgaben im Bereich der Lebensmittelüberwachung
Mitwirkung beim Schutz der Bevölkerung

  • vor Gefährdung und Schädigung der menschlichen Gesundheit
  • vor Täuschung und Irreführung im Verkehr mit Lebensmitteln und sonstigen Erzeugnissen tierischer Herkunft

Spezielle Aufgaben der Lebensmittelüberwachung

Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist die Ausführung und Überwachung lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Zu den Aufgaben gehört unter anderem auch die Ausführung und Überwachung der Vorschriften für

  • Tabakerzeugnisse
  • kosmetische Mittel
  • Bedarfsgegenstände (z.B. Spielwaren, Reinigungs- und Pflegemittel)
  • freiverkäufliche Arzneimittel
  • Nahrungsergänzungsmittel
  • Rückrufaktionen aus dem Handel

Spezielle Aufgaben der Futtermittelüberwachung
siehe Rubrik Futtermittelüberwachung

Probenahme

Eine weitere wichtige Säule des Verbraucherschutzes ist die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Keime, Rückstände und andere unerwünschte Inhaltsstoffe. Die Anzahl und Art der Proben, welche jährlich entnommen werden, wird zentral an den bayerischen Landesuntersuchungsämtern festgelegt. Die Proben werden unterteilt in:

  • Planproben (nach festgelegtem Probenplan)
  • Verdachtsproben (Proben aufgrund eines Anfangsverdachtes)

Sämtliche Proben werden zur Untersuchung an die zentralen Landesuntersuchungsämter für Gesundheit und Lebensmittel-sicherheit in Erlangen oder Oberschleißheim weitergeleitet.

Kontrollhäufigkeit und Kosten

Werden keine oder geringe Mängel bei den Kontrollen festgestellt, sinkt die Kontrollhäufigkeit und -tiefe entsprechend. Hingegen bei schweren Verstößen, nimmt die Kontrolldichte nach der Risikoanalyse zu. Seit 2009 werden Kontrollen, bei denen mittlere bis schwere Verstöße festgestellt werden, grundsätzlich dem Wirtschaftsbeteiligten in Rechnung gestellt. Zum Schutz vor Täuschung und zur Gefahrenabwehr werden Verstöße gegen das Lebensmittelrecht geahndet.

Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere:

  • Beratung zu speziellen Fragestellungen (z.B. Bauplanung, EU-Zulassung)
  • Hygieneschulungen
  • Bekanntmachung aktueller Rechtbelange
  • Internetportal mit Bereitstellung von „Downloads“
  • Erarbeitung von Hygiene-Leitfäden

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Zellmann
Tel.: 09571/18-2324
Zimmer: N203
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24