Das EU-Hygienerecht sieht mikrobiologische Untersuchungen von Hackfleisch und Fleischzubereitungen (rohe Bratwürste) vor. Großbetriebe müssen ihre Produkte einmal pro Woche untersuchen lassen. Auf Antrag bei der Behörde kann die Probenhäufigkeit bei kleinen und handwerklich strukturierten Betrieben auf einmal pro Jahr reduziert werden. Diese Probenuntersuchungen sind Teil des mikrobiologischen Eigenkontrollsystems und haben in Deutschland besondere Bedeutung hinsichtlich der Sicherheit bei Verzehr von rohen Fleischprodukten sowie Hackepeter und Tartar.
Antrag Reduktion Probenahme, 108 KB |