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Speiseabfall und Konfiskat


Speiseabfälle in Gaststätten und Konfiskat in Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben müssen über hierfür zugelassene oder registrierte Betriebe entsorgt werden. Der Lebensmittelunternehmer erhält von dem Entsorgungsunternehmen Nachweise über die Abholung und bewahrt diese mindestens 5 Jahre auf. Spezifiziertes Risikomaterial (SRM), dass bei Wiederkäuerschlachtungen anfällt, ist in einer hierfür gekennzeichneten Tonne zu lagern und blau einzufärben. Speise- oder Schlachtabfälle sind in hierfür vorgesehenen Behältnissen getrennt von Lebensmitteln zu lagern.

Eine Liste der registrierten Entsorgungsbetriebe können Sie als PDF Datei herunterladen.

Information Speiseabfallentsorgung 2016 Information Speiseabfallentsorgung 2016, 30 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Schuster
Tel.: 09571/18-2323
Zimmer: N202
Gebäude: Gabelsbergerstraße 24