Speiseabfälle in Gaststätten und Konfiskat in Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben müssen über hierfür zugelassene oder registrierte Betriebe entsorgt werden. Der Lebensmittelunternehmer erhält von dem Entsorgungsunternehmen Nachweise über die Abholung und bewahrt diese mindestens 5 Jahre auf. Spezifiziertes Risikomaterial (SRM), dass bei Wiederkäuerschlachtungen anfällt, ist in einer hierfür gekennzeichneten Tonne zu lagern und blau einzufärben. Speise- oder Schlachtabfälle sind in hierfür vorgesehenen Behältnissen getrennt von Lebensmitteln zu lagern.
Eine Liste der registrierten Entsorgungsbetriebe können Sie als PDF Datei herunterladen.
Information Speiseabfallentsorgung 2016, 30 KB |