Immer häufiger finden sich Analogkäse und Schinkenimitate in den Kühlregalen der Supermärkte. Diese Produkte werden vor allem für Pizza, Nudelgerichte oder Salat-Erzeugnisse verwendet. Es ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachung die korrekte Kennzeichnung der Produkte im Einzel- und Großhandel zu überprüfen. In Verdachtsfällen werden Proben gezogen und die Zusammensetzung chemisch untersucht. Imitate, welche nicht als solche gekennzeichnet sind, sind geeignet den Verbraucher zu täuschen. Eine fehlende Kennzeichnung des Imitats wird somit verbraucherschutzrechtlich geahndet. Weitere Informationen zu Imitaten finden Sie in den angehängten Merkblättern des LGL.