Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln ist Aufgabe der Veterinäre und der Lebensmittelüberwachung. Die Rückstandskontrollen und die Kontrolle des Einsatzes verbotener Stoffe finden auf mehreren Ebenen statt:
- Erzeugerbetriebe (Blut, Urin, Milch)
- Schlachtbetriebe (Blut, Fleisch, Organe)
- Imker (Honig)
- Teichbetreiber (Fische)
Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf Antibiotikarückstände und Stoffe mit hormoneller Wirkung (Wachstumsförderer). Verbraucherschutzrechtlich stellt die Zunahme von resistenten Keimen gegen die gängigen Antibiotika durch fehlerhaften Einsatz ein komplexes Thema dar. Die Probennahme wird nach dem nationalen Rückstandskontrollplan Bayernweit koordiniert. Zusätzlich werden anlassbezogen auch Verdachtsproben entnommen und untersucht.