Über den nachfolgenden Link ersehen Sie ein Verzeichnis der in Bayern zugelassenen Sachverständigen zur Untersuchung von Gegenproben nach § 43 Abs. 3 Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
http://www.stmuv.bayern.de/themen/gewerbe/lebensmittel/sachverstaendige/