Seit 13.12.2014 ist die Kennzeichnung von Allergien auslösenden Stoffen durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtend vorgeschrieben.
Um Ihnen die Kennzeichnung zu erleichtern haben wir für Sie ein Merkblatt entworfen.
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Information Kennzeichnung Allergene bei loser Ware, 221 KB |