Seit 13.12.2014 ist die Kennzeichnung von Allergien auslösenden Stoffen durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verpflichtend vorgeschrieben.
Um Ihnen die Kennzeichnung zu erleichtern haben wir für Sie ein Merkblatt entworfen.
Information Kennzeichnung Allergene bei loser Ware, 221 KB |