Eine Umkennzeichnung muss erfolgen, wenn ein oder beide Kennzeichen abhandengekommen sind.
Weiterhin besteht für den Halter die Möglichkeit, eine Umkennzeichnung zu beantragen, um z. B. auf ein Wunschkennzeichen zu wechseln. Wunschkennzeichen können online reserviert werden.
Bei Kennzeichenverlust legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
-
persönliches Erscheinen des Fahrzeughalters erforderlich
-
bei Firmen: persönliches Erscheinen eines Unterschriftsberechtigten (Geschäftsführer oder Prokurist) erforderlich
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
- ggf. gültige Hauptuntersuchung
- ggf. gültige Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)
Bei Diebstahl des Kennzeichen ist zusätzlich die Diebstahlsmeldung der Polizei mit vorzulegen!
Bei einer Umkennzeichnung in anderen Fällen legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden)
- ggf. Vollmacht (erforderlich, wenn Beauftragter den Antrag stellt)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. Betriebserlaubnis
- Kennzeichenschild(er)
- ggf. gültige Hauptuntersuchung
- ggf. gültige Sicherheitsprüfung (soweit vorgeschrieben)