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Umstellung bzw. Änderung Saison


Um Ihnen unnötige Wartezeiten am Schalter der Kfz-Zulassungsstelle zu ersparen, möchten wir Ihnen einige Tipps geben:

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antrag / Vollmacht für die Zulassung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank zur Finanzierung hinterlegt sein, muss diese angefordert und uns im Original zugesendet werden!
  • Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • gültige Hauptuntersuchung (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)
  • ggf. gültige Sicherheitsprüfung (erforderlich bei LKW, selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, Omnibussen)
  • Kennzeichenschilder (die Entstempelung der Kennzeichenschilder muss, nach Vorzeigen am Schalter, in der Zulassungsstelle durchgeführt werden!)

 
Anmerkungen:

Eine Erledigung im Auftrag anderer, auch von Kindern oder Ehegatten, ist nur mit Vollmacht und Ausweis dessen, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, möglich.
 
 
Wichtige allgemeine Hinweise:

  • Bei der Zulassung von Leichtkrafträdern gilt die Betriebserlaubnis als Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
     
  • Bei der Zulassung auf Minderjährige ist eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter unter Vorlage von deren Personalausweisen erforderlich. Bei Sorgeberechtigung muss zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.
     
  • Eine Zulassung richtet sich nur noch nach dem melderechtlichen Hauptwohnsitz. Eine Zulassung auf einen Nebenwohnsitz kommt nicht mehr in Betracht. Juristische Personen (GmbH etc.) lassen auf ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung (nach Handelsregister) zu. Die Halterdaten sind in geeigneter Form nachzuweisen (bei juristischen Personen Handelsregisterauszug, Vollmachten nur noch mit Originalunterschriften etc.).
     
  • Bitte beachten Sie, dass bei Steuerrückständen oder Gebührenrückständen in unserer Kreiskasse keine Zulassung durchgeführt werden kann!
     
  • Vordrucke und Merkblätter zur Steuerbefreiung, sowie allgemeine Informationen zur Kfz-Steuer und auch das ausfüllbare SEPA-Mandat finden Sie auf den Internetseiten des Zollamtes!
     
Antrag auf Zulassung Antrag auf Zulassung, 379 KB
Datenschutzhinweis Datenschutzhinweis, 132 KB
Sepa Mandat Sepa Mandat, 116 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Zulassungsstelle
Tel.: 09571/18-9010
Zimmer: E 16
Gebäude: Kronacher Str. 30
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