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H-Oldtimer-Kennzeichen


Oldtimer im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, sich in einem guten Erhaltungszustand befinden und der Pflege des kraftfahrttechnischen Kulturgutes dienen.

Die Einstufung als Oldtimer nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfolgt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer bzw. Prüfingenieur einer anerkannten Überwachungsorganisation.

Bei der Zulassung eines Oldtimers mit H-Kennzeichen wird die Kraftfahrzeugsteuer pauschal erhoben. Ansonsten handelt es sich um eine normale Zulassung, bei der das Fahrzeug der Pflicht zur Hauptuntersuchung unterliegt und alle Fahrten, im Gegensatz zum roten Dauerkennzeichen für Oldtimer, erlaubt sind.

Seit dem 01.01.2017 haben Besitzer von Oldtimern die Möglichkeit, zusätzlich zum H-Kennzeichen ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Der Betriebszeitraum (Saisonkennzeichen) wird auf volle Monate bemessen. Er muss mindestens zwei und darf höchstens elf Monate umfassen. Bei der Hinterlegung des Betriebszeitraumes gilt es jedoch zu beachten, dass eine zusätzliche verfügbare Stelle auf dem amtlichen Kennzeichen wegfällt. Gemäß der FZV stehen für die Ausgestaltung eines amtlichen Kennzeichens maximal acht Stellen zur Verfügung. Abzüglich der Kreisbuchstaben LIF / STE, des „H“ aufgrund des H-Kennzeichens und des zusätzlichen Betriebszeitraumes sind noch drei frei verfügbare bzw. wählbare Stellen übrig. Im Zuge der Umstellung auf einen Betriebszeitraum für Oldtimer kann es dementsprechend dazu kommen, dass eine Umkennzeichnung vorgenommen werden muss. 


Für die Beantragung eines H-Kennzeichens sind folgende Unterlagen erforderlich:

Wenn das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen ist und nachträglich ein H-Kennzeichen beantragt wird:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültige Hauptuntersuchung (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)
  • Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO
  • Kennzeichenschilder (die Entstempelung der Kennzeichenschilder muss, nach Vorzeigen am Schalter, in der Zulassungsstelle durchgeführt werden!)

Wenn das Fahrzeug neu zugelassen oder umgeschrieben wird:

  • Antrag / Vollmacht für die Zulassung
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden)
  • Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültige Hauptuntersuchung  (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)
  • Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO
  • Kennzeichenschilder, wenn Fahrzeug zugelassen (die Entstempelung der Kennzeichenschilder muss, nach Vorzeigen am Schalter, in der Zulassungsstelle durchgeführt werden!)

 
Anmerkungen:

  • Eine Zulassung im Auftrag anderer, auch von Kindern oder Ehegatten, ist nur mit Vollmacht und Ausweis dessen, auf den zugelassen werden soll, möglich.
     
  • Bei Zulassung auf eine Firma wird zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister benötigt.

 
Wichtige allgemeine Hinweise:

  • Bei der Zulassung auf Minderjährige ist eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter unter Vorlage von deren Personalausweisen erforderlich. Bei Sorgeberechtigung muss zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.
     
  • Eine Zulassung richtet sich nur noch nach dem melderechtlichen Hauptwohnsitz. Eine Zulassung auf einen Nebenwohnsitz kommt nicht mehr in Betracht. Juristische Personen (GmbH etc.) lassen auf ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung (nach Handelsregister) zu. Die Halterdaten sind in geeigneter Form nachzuweisen (bei juristischen Personen Handelsregisterauszug, Vollmachten nur noch mit Originalunterschriften etc.).
     
  • Bitte beachten Sie, dass bei Steuerrückständen oder Gebührenrückständen in unserer Kreiskasse keine Zulassung durchgeführt werden kann!
     
  • Vordrucke und Merkblätter zur Steuerbefreiung, sowie allgemeine Informationen zur Kfz-Steuer und auch das SEPA-Mandat finden Sie auf den Internetseiten des Zollamtes!

Antrag auf Zulassung Antrag auf Zulassung, 379 KB
Datenschutzhinweis Datenschutzhinweis, 132 KB
Sepa Mandat Sepa Mandat, 116 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Zulassungsstelle
Tel.: 09571/18-9010
Zimmer: E 16
Gebäude: Kronacher Str. 30
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