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Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland


Um Ihnen unnötige Wartezeiten am Schalter der Kfz-Zulassungsstelle zu ersparen, möchten wir Ihnen einige Tipps geben:
 
Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antrag / Vollmacht für die Zulassung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) bzw. bei Fahrzeugen aus Drittländern ein technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO
  • ausländische Papiere bzw. Ursprungszeugnis oder Bestätigung des Händlers, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Neufahrzeug handelt und noch keine Zulassungspapiere ausgestellt wurden
  • Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung (auch bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (erforderlich bei Fahrzeugen aus Staaten außerhalb der EU)  Umsatzsteuererklärung

Sollte keine ausländische Zulassungsbescheinigung Teil II (EU-Staaten) vorgelegt werden können, ist das Fahrzeug ist zur Überprüfung der Fahrzeug-Ident-Nummer bei der Zulassungsstelle vorzufahren. Die Vorführpflicht entfällt, wenn eine schriftliche Bestätigung des Herstellers bzw. einer zur Hauptuntersuchung berechtigten Prüfstelle oder einer zur Abgasuntersuchung berichtigten Werkstätte vorgelegt wird.


Anmerkungen: 

  • Eine Zulassung im Auftrag anderer, auch von Kindern oder Ehegatten, ist nur mit Vollmacht und Ausweis dessen, auf den zugelassen werden soll, möglich. 
  • Bei Zulassung auf eine Firma wird zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister benötigt. 

 
Wichtige allgemeine Hinweise:  

  • Bei der Zulassung von Leichtkrafträdern gilt die Betriebserlaubnis als Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
     
  • Bei der Zulassung auf Minderjährige ist eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter unter Vorlage von deren Personalausweisen erforderlich. Bei Sorgeberechtigung muss zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.  
     
  • Eine Zulassung richtet sich nur noch nach dem melderechtlichen Hauptwohnsitz. Eine Zulassung auf einen Nebenwohnsitz kommt nicht mehr in Betracht. Juristische Personen (GmbH etc.) lassen auf ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung (nach Handelsregister) zu. Die Halterdaten sind in geeigneter Form nachzuweisen (bei juristischen Personen Handelsregisterauszug, Vollmachten nur noch mit Originalunterschriften etc.).  
     
  • Bitte beachten Sie, dass bei Steuerrückständen oder Gebührenrückständen in unserer Kreiskasse keine Zulassung durchgeführt werden kann!
     
  • Vordrucke und Merkblätter zur Steuerbefreiung, sowie allgemeine Informationen zur Kfz-Steuer und auch das ausfüllbare SEPA-Mandat finden Sie auf den Internetseiten des Zollamtes!

Antrag auf Zulassung Antrag auf Zulassung, 379 KB
Datenschutzhinweis Datenschutzhinweis, 132 KB
Sepa Mandat Sepa Mandat, 116 KB

Ansprechpartner / Kontakt

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Zulassungsstelle
Tel.: 09571/18-9010
Zimmer: E 16
Gebäude: Kronacher Str. 30