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Technische Änderungen


Um Ihnen unnötige Wartezeiten am Schalter der Kfz-Zulassungsstelle zu ersparen, möchten wir Ihnen einige Tipps geben:

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • technisches Gutachten nach § 19 StVZO einer anerkannten Überwachungsorganisation
  • gültige Hauptuntersuchung (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)
  • ggf. gültige Sicherheitsprüfung (erforderlich bei LKW, selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, Omnibussen)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden)

  
Hinweis:
 
Bei der Zulassung von Leichtkrafträdern gilt die Betriebserlaubnis als Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Zulassungsstelle
Tel.: 09571/18-9010
Zimmer: E 16
Gebäude: Kronacher Str. 30