Um Ihnen unnötige Wartezeiten am Schalter der Kfz-Zulassungsstelle zu ersparen, möchten wir Ihnen einige Tipps geben:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- technisches Gutachten nach § 19 StVZO einer anerkannten Überwachungsorganisation
- gültige Hauptuntersuchung (TÜV-SÜD, DEKRA, GTÜ, KÜS)
- ggf. gültige Sicherheitsprüfung (erforderlich bei LKW, selbstf. Arbeitsmaschinen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, Omnibussen)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden)
Hinweis:
Bei der Zulassung von Leichtkrafträdern gilt die Betriebserlaubnis als Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).