Um Ihnen unnötige Wartezeiten am Schalter der Kfz-Zulassungsstelle zu ersparen, möchten wir Ihnen einige Tipps geben:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag / Vollmacht für die Zulassung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Führerschein oder ähnliches können nicht anerkannt werden)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
- Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Rechnung bei Fahrzeugen, wo keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden kann
Anmerkungen:
- Eine Zulassung im Auftrag anderer, auch von Kindern oder Ehegatten, ist nur mit Vollmacht und Ausweis dessen, auf den zugelassen werden soll, möglich.
- Bei Zulassung auf eine Firma wird zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder ein Auszug aus dem Handelsregister benötigt.
Wichtige allgemeine Hinweise:
- Bei der Zulassung auf Minderjährige ist eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter unter Vorlage von deren Personalausweisen erforderlich. Bei Sorgeberechtigung muss zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorgelegt werden.
- Eine Zulassung richtet sich nur noch nach dem melderechtlichen Hauptwohnsitz. Eine Zulassung auf einen Nebenwohnsitz kommt nicht mehr in Betracht. Juristische Personen (GmbH etc.) lassen auf ihren Sitz bzw. ihre Niederlassung (nach Handelsregister) zu. Die Halterdaten sind in geeigneter Form nachzuweisen (bei juristischen Personen Handelsregisterauszug, Vollmachten nur noch mit Originalunterschriften etc.).
- Bitte beachten Sie, dass bei Steuerrückständen oder Gebührenrückständen in unserer Kreiskasse keine Zulassung durchgeführt werden kann!
- Vordrucke und Merkblätter zur Steuerbefreiung, sowie allgemeine Informationen zur Kfz-Steuer und auch das ausfüllbare SEPA-Mandat finden Sie auf den Internetseiten des Zollamtes!
Antrag auf Zulassung, 620 KB |
Datenschutzhinweis, 132 KB |
Sepa Mandat, 116 KB |