Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Außerbetriebsetzung (früher Stilllegung, Löschung)


Um Ihnen unnötige Wartezeiten am Schalter der Kfz-Zulassungsstelle zu ersparen, möchten wir Ihnen einige Tipps geben:

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder (die Entstempelung der Kennzeichenschilder muss, nach Vorzeigen am Schalter, in der Zulassungsstelle durchgeführt werden!)
  • evtl. Antrag „Vollmacht zur Außerbetriebsetzung“, falls die Außerbetriebsetzung nicht durch den Halter persönlich erfolgt, sondern durch einen Bevollmächtigten

  
Hinweis:
 
Rückfahrten (Fahrt zum Wohnort oder Fahrt zum Standort z.B. Autohaus) nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit den bisher zugeteilten Kennzeichen  direkt nach der Außerbetriebsetzung auf direkten und kürzesten Weg durchgeführt werden, wenn diese Rückfahrt von Ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt ist. (Bitte vorher bei Ihrer Versicherung erfragen!)

Vollmacht zur Außerbetriebsetzung Vollmacht zur Außerbetriebsetzung, 198 KB
Datenschutzhinweis Datenschutzhinweis, 132 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Zulassungsstelle
Tel.: 09571/18-9010
Zimmer: E 16
Gebäude: Kronacher Str. 30