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Neue Parkausweise für Behinderte


Der Innenminister Herrmann hat folgende Pressemitteilung veröffentlicht:

Mit Ablauf des 31. Dezember 2010 werden bestimmte Behindertenparkausweise, die den Betroffenen ein Stück Lebensqualität durch Mobilität verschaffen, ungültig. Wer nach diesem Stichtag noch mit dem dunkelblauen Parkausweis auf Behindertenparkplätzen parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen und kann sogar abgeschleppt werden.
Innenminister Joachim Herrmann wendet sich deshalb an alle Besitzer von Behindertenparkausweisen: "Wenn Sie noch nicht im Besitz eines hellblauen EU-Parkausweises sind, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Jahresende an Ihre Gemeinde. Dort erhalten Sie alle Informationen zur Beantragung des neuen Parkausweises.
Grundsätzlich hat sich an den Voraussetzungen für die Berechtigung nichts geändert. Es ist davon auszugehen, dass alle Besitzer des bisherigen dunkelblauen Parkausweises auch einen neuen hellblauen EU-Parkausweis erhalten.

Ein Parkausweis für schwerbehindete Menschen wird generell von der jeweiligen Wohnortgemeinde ausgestellt. Bei dieser ist er zu beantragen.

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Frau Groß
Tel.: 09571/18-4400
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