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Güterkraftverkehr


Güterverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben.

Seit dem 21.05.2022 benötigen auch Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t bis 3,5 t, welche für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr eingesetzt werden, eine Gemeinschaftslizenz.

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig (dagegen ist der Werkverkehr nur anzeigepflichtig beim Bundesamt für Güterverkehr,
Tel.-Nr. 089 / 1 26 03-0)

Die Erlaubnis für den gewerblichen (innerdeutschen) Güterkraftverkehr bzw. für die Lizenz des grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (EU-Lizenz) werden auf Antrag von der Straßenverkehrsbehörde für höchstens 10 Jahre ausgestellt.

Welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen finden Sie hier:

Erforderliche Unterlagen GüKG, 143 KB


Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen, insbesondere auch über die Durchführung des Genehmigungsverfahren, persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten

Hier die Anträge für die Neuerteilung:

Antrag Erteilung EU-Lizenz bzw. Erlaubnis gewerblicher Güterkraftverkehr Antrag Erteilung EU-Lizenz bzw. Erlaubnis gewerblicher Güterkraftverkehr, 309 KB
Fahrzeugliste Fahrzeugliste, 253 KB
Eigenkapitalbescheinigung Eigenkapitalbescheinigung, 187 KB

Für die Beantragung von zusätzlichen Ausfertigungen der Erlaubnis bzw. zusätzlichen beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz benötigen Sie folgenden Antrag:

Antrag zusätzliche Abschriften bzw. beglaubigte Kopien Antrag zusätzliche Abschriften bzw. beglaubigte Kopien, 212 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Gick
Tel.: 09571/18-4413
Zimmer: E51
Gebäude: Kronacher Str. 30