Güterverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben.
Seit dem 21.05.2022 benötigen auch Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 t bis 3,5 t, welche für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr eingesetzt werden, eine Gemeinschaftslizenz.
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig (dagegen ist der Werkverkehr nur anzeigepflichtig beim Bundesamt für Güterverkehr,
Tel.-Nr. 089 / 1 26 03-0)
Die Erlaubnis für den gewerblichen (innerdeutschen) Güterkraftverkehr bzw. für die Lizenz des grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr (EU-Lizenz) werden auf Antrag von der Straßenverkehrsbehörde für höchstens 10 Jahre ausgestellt.
Welche Unterlagen Sie für die Antragstellung benötigen finden Sie hier:
Erforderliche Unterlagen GüKG, 143 KB |
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen, insbesondere auch über die Durchführung des Genehmigungsverfahren, persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten
- des Bayerischer Behördenwegweisers bzw.
- der Industrie- und Handeskammer für Oberfranken in Bayreuth (zwecks erforderlicher Fachkundeprüfung und der Vorbereitungslehrgänge)
Hier die Anträge für die Neuerteilung:
Antrag Erteilung EU-Lizenz bzw. Erlaubnis gewerblicher Güterkraftverkehr, 309 KB |
Fahrzeugliste, 253 KB |
Eigenkapitalbescheinigung, 187 KB |
Für die Beantragung von zusätzlichen Ausfertigungen der Erlaubnis bzw. zusätzlichen beglaubigten Kopien der Gemeinschaftslizenz benötigen Sie folgenden Antrag:
Antrag zusätzliche Abschriften bzw. beglaubigte Kopien, 212 KB |