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Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)



Detailierte Informationen finden Sie unter Bundesamt für Güterverkehr


Der Nachweis der erworbenen Grundqualifikation oder Weiterbildung erfolgt seit 23.05.2021 durch Ausstellung einer separaten Karte, dem Fahrerqualifizierungsnachweis. Dieser wird beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg im Berufskraftfahrerqualifikationsregister registriert.

Die Zustellung dieses Nachweises im Scheckkartenformat erfolgt durch Direktversand durch die Bundesdruckerei oder per Express an unsere Behörde.

Sollte dieser Nachweis nicht in Verbindung mit einem Führerschein beantragt werden, werden auch hierfür die Unterlagen wie folgt benötigt:

- Personalausweis

- Führerschein

- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm)

   

Welche Gebühren fallen an?

  • Bei Vorlage der Grundqualifikation oder Weiterbildungsnachweisen inkl. Direktversand 32,50  €  (plus Fahrerlaubnisgebühren)

  • Bei Vorlage der Grundqualifikation oder Weiterbildungsnachweisen inkl. Expressversand an unsere Behörde 37,90 €

  • Bei Ersatzaussstellung wegen Verlust/Diebstahl 55,90 €

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter

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Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Körber
Tel.: 09571/18-4416
Zimmer: E56
Gebäude: Kronacher Str. 30
Frau Dörrzapf
Tel.: 09571/18-4412
Zimmer: E55
Gebäude: Kronacher Str. 30