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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (LISTEN-STAAT gem. Anlage 11 FeV)


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrerlaubnisantrag (erhältlich in der Führerscheinstelle)
  • Bestätigung der Meldebehörde (Seite 2 im Antrag)
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm) nicht älter als 6 Monate
  • Originalführerschein
  • Erklärung über Gültigkeit der Fahrerlaubnis und bisherigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
  • Kopie des ausländischen Originalführerscheins mit beglaubigter Übersetzung (durch amtlich anerkannten Übersetzer oder ADAC)

Eine prüfungsfreie Umschreibung ist hier nicht bei jedem Staat möglich. Auskünfte hierüber erteilt die Führerscheinstelle oder siehe auch unter Staatenliste.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Abholung des Kartenführerscheines die bisherige ausländische Fahrerlaubnis einzuziehen ist (§ 31 Abs. 4 FeV).

Bei Nichtvorlage des ausländischen Führerscheins kann keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?

  • 31,20 EURO
  • 15,00 EURO für die Überprüfung der ausländischen Fahrerlaubnis


siehe auch die Inforamtionen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung!

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Ansprechpartner / Kontakt

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Gebäude: Kronacher Str. 30