Keine Umtauschpflicht!
Sollte dennoch ein Umtausch erwünscht sein, wird darauf hingewiesen, dass bei Abholung des Kartenführerscheines die bisherige ausländische Fahrerlaubnis eingezogen (§ 30 Abs. 3 FeV) und an das Herkunftsland zurückgesandt wird. Bei Nichtvorlage des ausländischen Führerscheins kann keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrerlaubnisantrag (erhältlich in der Führerscheinstelle)
- Bestätigung der Meldebehörde (Seite 2 im Antrag)
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm) nicht älter als 6 Monate
- Originalführerschein
- Karteikarte der ausstellenden Behörde
Welche Gebühren fallen an?
- 32,40 EURO
- 15,00 EURO für die Überprüfung der ausländischen Fahrerlaubnis
siehe auch die Informationen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung!
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