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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (EU- / EWR-Staat)


Keine Umtauschpflicht!

Sollte dennoch ein Umtausch erwünscht sein, wird darauf hingewiesen, dass bei Abholung des Kartenführerscheines die bisherige ausländische Fahrerlaubnis eingezogen (§ 30 Abs. 3 FeV) und an das Herkunftsland zurückgesandt wird. Bei Nichtvorlage des ausländischen Führerscheins kann keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

  • 31,20 EURO + 15,00 EURO für die Überprüfung der ausländischen Fahrerlaubnis

siehe auch die Informationen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung!

Bei vereinbaren Sie einen Temrin unter

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Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Körber
Tel.: 09571/18-4416
Zimmer: E56
Gebäude: Kronacher Str. 30
Frau Dörrzapf
Tel.: 09571/18-4412
Zimmer: E55
Gebäude: Kronacher Str. 30