Bei Verlust hat der Antragsteller eine Versicherung an Eides Statt bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Lichtenfels abzugeben. Mit der eidesstattlichen Versicherung legt der Antragsteller dar, dass der Führerschein abhanden gekommen ist und verpflichtet sich zur sofortigen Abgabe des Führerscheines, sollte dieser wieder in den Besitz des Antragstellers zurückkehren. Der Antragsteller wird hierbei darüber belehrt, dass er mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden kann, sollte er nachweislich falsche Angaben machen oder seinen Pflichten nicht nachkommen. Außer ermächtigte Bedienstete des Landratsamtes Lichtenfels sind nur Notare autorisiert, diese Art der eidesstattlichen Versicherung abzunehmen. Handelt es sich um einen Diebstahl ist dieser bei der Polizei anzuzeigen und die Diebstahlanzeige zur Führerscheinstelle mitzubringen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm) nicht älter als 6 Monate
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle "Karteikartenabschrift" (nur, falls es sich beim aktuellen Führerschein um ein Papierdokument handelt, das nicht vom Landratsamt Lichtenfels ausgestellt wurde; erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde).
Welche Gebühren fallen an?
- 70,00 EURO (inkl. Gebühr für die eidesstattliche Versicherung in Höhe von 30,70 EURO)
Hinweis:
Zwischen Verlust / Diebstahl und Antragstellung sollten etwa 4 Wochen abgewartet werden, ob der Führerschein nicht doch noch "auftaucht". Nach Antragstellung besteht in jedem Fall eine Pflicht zur Abnahme des Führerscheines und Entrichtung der Gebühren (auch wenn der Führerschein zwischenzeitlich wieder aufgefunden wurde). Der Verlust/Diebstahl sollte jedoch zumindest sofort telefonisch der Führerscheinstelle mitgeteilt werden.
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Unterschriftsblatt neu(1), 52 KB |
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Vollmacht Abholung Führerschein, 345 KB |
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