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Umstellung (Umtausch) eines deutschen Altführerscheins (grau oder rosa)


Die persönliche Antragstellung bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes Lichtenfels ist erforderlich.

(Bitte beachten Sie, dass für den Umtausch die Führerscheinstelle des aktuellen Wohnsitzes zuständig ist).

Bis zum 19.01.2033 müssen in der EU alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber einen Führerschein mit einer 15-jährigen Befristung besitzen. Die Befristung betrifft dabei nicht die Fahrerlaubnis selbst, sondern nur das Dokument.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere aktuelle Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Fristen für den Umtausch (Papierführerscheine nach Geburtsjahr, Scheckkartenführerscheine, die bis 18.01.2013 ausgestellt wurden, nach Ausstellungsjahr) finden Sie hier.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm) nicht älter als 6 Monate
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originalführerschein
  • aktuelle "Karteikartenabschrift" bei Papierführerscheinen (nur, falls der Führerschein nicht vom Landratsamt Lichtenfels ausgestellt wurde; erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde).

Welche Gebühren fallen an?

  • 25,30 EURO
Kontrollblatt neu(1) Kontrollblatt neu(1), 52 KB
Vollmacht Abholung Führerschein Vollmacht Abholung Führerschein, 200 KB

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter

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und beachten Sie, dass jede Person einen eigenständigen Termin benötigt.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Körber
Tel.: 09571/18-4416
Zimmer: E56
Gebäude: Kronacher Str. 30
Frau Dörrzapf
Tel.: 09571/18-4412
Zimmer: E55
Gebäude: Kronacher Str. 30