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Verlängerung einer Fahrerlaubnis


Fahrerlaubnis C1,C1E,C,CE, CE mit Schlüsselzahl 79:

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm) nicht älter als 6 Monate
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes (§ 12 Abs. 6 FeV)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (Hausarzt) (§ 11 FeV)
  • aktuelle "Karteikartenabschrift" (nur, falls es sich beim aktuellen Führerschein um ein Papierdokument handelt, das nicht vom Landratsamt Lichtenfels ausgestellt wurde; erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde).

Welche Gebühren fallen an?

  • 38,80 EURO

Fahrerlaubnis D1,D1E,D,DE:

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrerlaubnisantrag (erhältlich in der Führerscheinstelle)
  • Bestätigung der Meldebehörde (Seite 2 im Antrag)
  • behördliches Führungszeugnis Beleg-Art "0" (ist bei der Einwohnermeldebehörde zu beantragen und geht der Führerscheinstelle direkt zu)
  • 1 biometrisches Lichtbild neuen Datums (ohne Kopfbedeckung, 35x45 mm)
  • Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes (§ 12 Abs. 6 FeV)
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (§ 11 FeV)
  • aktuelle "Karteikartenabschrift" (nur, falls es sich beim aktuellen Führerschein um ein Papierdokument handelt, das nicht vom Landratsamt Lichtenfels ausgestellt wurde; erhältlich bei der zuletzt ausstellenden Behörde).

bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus 

  • Überprüfung der Leistungsfunktionen (Anlage 5 FeV zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4 u. 5)

Welche Gebühren fallen an?

  • 38,80 EURO
Antrag auf Erteilung einer FE_neu.pdf - 1.+2. Seite Antrag auf Erteilung einer FE_neu.pdf - 1.+2. Seite, 319 KB
Kontrollblatt neu(1) Kontrollblatt neu(1), 52 KB

Die Abholung des Führerscheins muss vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen. Hierbei ist der bisherige Führerschein vorzulegen, da dieser entwertet bzw. eingezogen wird. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheines.

Ärztliches Gutachten Bescheinigung Ärztliches Gutachten Bescheinigung, 43 KB
Ärztl. Gutachten Seite 1 Ärztl. Gutachten Seite 1, 36 KB
Ärztl. Gutachten Seite 2 Ärztl. Gutachten Seite 2, 16 KB

Zeugnis augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung) Zeugnis augenärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nr. 2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung), 131 KB
Bescheinigung ärztliche Untersuchung der Augen (Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung) Bescheinigung ärztliche Untersuchung der Augen (Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung), 58 KB

Achtung: Wenn Sie eine bis 31.12.1998 erworbene Fahrerlaubnis der Klasse 2 besitzen, ist diese nur bis zum 50. Geburtstag gültig. Sofern die Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig verlängert wird, ist eine Fahrerlaubnis-Prüfung anzuordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

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Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Körber
Tel.: 09571/18-4416
Zimmer: E56
Gebäude: Kronacher Str. 30
Frau Dörrzapf
Tel.: 09571/18-4412
Zimmer: E55
Gebäude: Kronacher Str. 30