TAXI / MIETWAGEN oder PKW für Linienverkehr / Ausflugsfahrten / Ferienziel-Reisen
Voraussetzungen bei Ersterteilung:
- Mindestalter 21 Jahre
- 2 Jahre Klasse B
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei Ersterteilung / Verlängerung
- Antrag zur Fahrgastbeförderung (in der Führerscheinstelle erhältlich)
- Bestätigung der Meldebehörde (Seite 2 im Antrag)
- behördliches Führungszeugnis Beleg-Art "0" (ist bei der Einwohnermeldebehörde zu beantragen und geht der Führerscheinstelle direkt zu)
- Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (§ 12 Abs. 6 FeV)
- Betrieb- oder arbeitsmedizinisches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung inkl. Überprüfung der Leistungsfunktionen (Anlage 5 FeV zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4, 5 FeV) (Hinweis: Bei Verlängerung ist die Überprüfung der Leistungsfunktionen erst wieder erforderlich, wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert wird.)
Welche Gebühren fallen an ?
- Ersterteilung 38,80 EURO
- Verlängerung 32,90 EURO
Hinweise:
Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Kartenführerscheines!
Der Personenbeförderungsschein ist in der Regel 5 Jahre gültig. Der Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor Ablauf) gestellt werden, da nach Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer eine Personenbeförderung nicht mehr erfolgen darf!
Antrag auf Erteilung einer FE_neu.pdf - 1.+2. Seite, 359 KB |
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter