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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung


TAXI / MIETWAGEN oder PKW für Linienverkehr / Ausflugsfahrten / Ferienziel-Reisen

Voraussetzungen bei Ersterteilung:

  • Mindestalter 21 Jahre
  • 2 Jahre Klasse B

Welche Unterlagen werden benötigt?
bei Ersterteilung / Verlängerung

  • Antrag zur Fahrgastbeförderung (in der Führerscheinstelle erhältlich)
  • Bestätigung der Meldebehörde (Seite 2 im Antrag)
  • behördliches Führungszeugnis Beleg-Art "0" (ist bei der Einwohnermeldebehörde zu beantragen und geht der Führerscheinstelle direkt zu)
  • Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (§ 12 Abs. 6 FeV)
  • Betrieb- oder arbeitsmedizinisches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung inkl. Überprüfung der Leistungsfunktionen (Anlage 5 FeV zu § 11 Abs. 9, § 48 Abs. 4, 5 FeV) (Hinweis: Bei Verlängerung ist die Überprüfung der Leistungsfunktionen erst wieder erforderlich, wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert wird.)

Welche Gebühren fallen an ?

  • Ersterteilung  40,00 EURO
  • Verlängerung 32,90 EURO

Hinweise:
Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Kartenführerscheines!


Der Personenbeförderungsschein ist in der Regel 5 Jahre gültig. Der Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig (ca. 6 Wochen vor Ablauf) gestellt werden, da nach Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer eine Personenbeförderung nicht mehr erfolgen darf!

Antrag auf Erteilung einer FE Antrag auf Erteilung einer FE, 357 KB

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Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Körber
Tel.: 09571/18-4416
Zimmer: E56
Gebäude: Kronacher Str. 30
Frau Dörrzapf
Tel.: 09571/18-4412
Zimmer: E55
Gebäude: Kronacher Str. 30